Project Insolvenzen – Fonds stoppen gewinnunabhängige Ausschüttungen

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Nun sind auch die Anleger der Project-Fonds von den Insolvenzen verschiedener Gesellschaften der Unternehmensgruppe betroffen. Wie das Handelsblatt am 22. August 2023 berichtete, werden die Fondsgesellschaften bis auf weiteres keine gewinnunabhängigen Ausschüttungen mehr an die Anleger leisten. Zunächst müssten die Auswirkungen der Insolvenzen auf die Objektgesellschaften geprüft werden.

In den vergangenen Tagen haben die Gesellschaften der Project Immobiliengruppe Insolvenz angemeldet. Neben der Holdinggesellschaft, der Project Real Estate AG, sind die Project Immobilien Projektentwicklungs GmbH, Project Immobilien Management GmbH und Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH insolvent. Zudem hat die Project Vermittlungs GmbH Insolvenzantrag gestellt. Letztere zählt zur Project Investmentgruppe, die auch die Fonds aufgelegt hat, mit der die Bauprojekte finanziert werden. Etwa 30.000 Anleger sollen nach Angaben des Handelsblatts ca. 1,4 Milliarden Euro investiert haben.

Gewinnunabhängige Ausschüttungen werden nun bis auf Weiteres nicht mehr an die Anleger fließen. Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht direkt von den Insolvenzen betroffen sind, war zu erwarten, dass sie nicht spurlos an den Fonds und damit auch an den Anlegern vorübergehen werden. Die Project Immobiliengruppe betreut nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwalter derzeit 118 Projekte. Für rund 1.850 im Bau befindliche Wohnungen ist unklar, wie es nach den Insolvenzen weitergeht.

Nun werden auch Auswirkungen für die Fondsgesellschaften spürbar. „Wie wirtschaftlich stabil die Fonds sind, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Der Stopp der gewinnunabhängigen Ausschüttungen ist aber ein klares Warnsignal für die Anleger“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Bei der aktuellen Entwicklung müssen die Anleger die Möglichkeit finanzieller Verluste in Betracht ziehen.

„Daher sollten sich die Anleger frühzeitig über ihre rechtliche Möglichkeiten informieren. In Betracht können beispielsweise auch Schadenersatzansprüche gegen die Emittenten der Fonds oder die Anlageberater kommen, wenn sie die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Anleger der Project-Fonds gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/



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