"Project X" - Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Warner Bros. Entertainment GmbH

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Der Rechtsanwaltskanzlei Wittkop liegt derzeit eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Verletzung von Urheberrechten durch das Anbieten des Films „Project X" in Filesharing Netzwerken, insbesondere in der Tauschbörse „bit torrent" vor.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in dieser Abmahnung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH, bezogen auf den Film Project X geltend und fordert neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zudem weiteren Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Erstattung der Kosten der Abmahnung.

In der hier vorliegenden Abmahnung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 450,- € an. Des Weiteren wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten im Sinne von § 97a Abs. 1, S. 2 UrhG i.V. m §§ 683, 677, 670 BGB gefordert.

Seitens der Kanzlei Waldorf Frommer werden „unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung" aus einem Gegenstandswert von 10.000,- € eine 1,0 - Gebühr (Nr. 230 Vergütungsverzeichnis zum RVG) angesetzt. Bei einer außergerichtlichen Klärung belaufen sich die in Ansatz gebrachten Rechtsverfolgungskosten inklusive Auslagenpauschale auf 506,- €.

Waldorf Frommer machen insoweit eine Gesamtsumme in Höhe von 956,- € für die Warner Bros. Entertainment GmbH geltend.

Eine derartige Filesharing-Abmahnung sollte von Ihnen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Unterlassungsgläubiger hat im Falle einer berechtigten Abmahnung einen Anspruch auf die Abgabe der Unterlassung - und Verpflichtungserklärung - dies auch innerhalb einer äußert kurzen Frist.

In vielen Fällen ist jedoch die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die dem Abmahnungsschreiben beigelegt wird, zu weit formuliert, sodass es sinnvoll ist, sich juristischen Rat in Form einer Beauftragung eines Rechtsanwalts beiseite zu ziehen.

Des Weiteren sind auch meist der geforderte Schadensersatz sowie die angesetzten Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Mandantschaft zu ersetzen sind, als überhöht anzusehen.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskanzlei Wittkop wenden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wittkop vertritt Sie bundesweit im Urheberrecht.


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