PROKON-Gläubigerversammlung: Ein heiß umkämpfter Termin wird die Zukunft von PROKON mitbestimmen

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Die PROKON-Gläubigerversammlung ist keine zwei Wochen mehr entfernt. Gleichzeitig wird die Auseinandersetzung zwischen dem PROKON-Gründer Rodbertus und dem gerichtlich eingesetzten Insolvenzverwalter immer polarisierender. Die beiden Akteure fechten über verschiedene Medien eine hitzige Auseinandersetzung aus. Insbesondere die Vergangenheit der insolventen PROKON Regenerative Energien GmbH und die Vorstellungen bezüglich der Zukunft dieses Unternehmens werden sehr unterschiedlich gesehen. Die jeweiligen Standpunkte können Genussrechte-Inhaber den verschiedenen Briefen und Emails entnehmen, die sie in den vergangenen Tagen erhielten.

Doch trotz dieses intensiven Schlagabtausches sind im Fall PROKON noch keine konkreten Pläne festgeschrieben oder „vorab festgelegt“. Die Entscheidung, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll, muss von den Genussrechte-Inhabern und weiteren Gläubigern bei der kommenden Gläubigerversammlung getroffen werden. Ein eventueller Insolvenzplan muss später von den Genussrechte-Inhabern in einer weiteren Versammlung angenommen werden. Denn ein Insolvenzplans ist eine von verschiedenen Optionen im flexibel gestaltbaren Insolvenzverfahren und kein zwingendes Muss. Daher ist vor einem entsprechenden Beschluss in der PROKON-Gläubigerversammlung am 22.07.2014 noch nichts festgeschrieben. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen sollten Genussrechte-Inhaber genau überdenken, wie sie abstimmen.

Doch angesichts dessen, dass diese Veranstaltung bereits im Vorfeld mit Kontroversen überfrachtet ist, ist die Entscheidungsfindung im Fall PROKON komplex. Dies kann gerade bei Anlegern, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, Fragen hervorrufen. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung von weniger polarisierenden Akteuren vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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