PROKON AG - Zukunft weiter ungewiss!

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Die Lage bei der PROKON AG wird immer unübersichtlicher. Vor zwei Wochen hatte das Unternehmen seine Anleger in einem „Brandbrief" aufgefordert, bestehende Kündigungen zurückzunehmen und sich zu verpflichten, für die Dauer von neun Monaten kein Kapital aus der Gesellschaft abzuziehen. Ansonsten drohe Ende Januar 2014 der Gang zum Insolvenzgericht.

Nunmehr wird argumentiert, ein Insolvenzantrag sei vielleicht nicht erforderlich, da nach Meinung eines Insolvenzberaters gekündigte Genussrechte in einem Insolvenzverfahren nicht als fällige Forderungen zu bewerten seien. Insoweit müsste ein Gericht einen Insolvenzantrag ablehnen. Entsprechende Rechtsgutachten zu dieser Frage seien in Auftrag gegeben.

Die Verwirrung ist also groß. Fest steht aber folgendes:

  • Hinsichtlich gekündigter Genussrechte erfolgen keine Rück- und Zinszahlungen an die Anleger. Solche Zahlungen dürften, wenn überhaupt, mit erheblicher Verspätung erfolgen. Eventuell müssten diese gerichtlich eingeklagt werden.
  • Angeblich bestehen Zusagen von 32.245 Genussrechtsinhabern, ihr Kapital im Unternehmen zu bellassen. Dies entspricht einem Volumen von 628.033.303,66 Mio. EUR. Dies reicht für die Rettung allerdings nicht aus. Hier benötigt PROKON Zusagen in Höhe von ca. 1,3 Mrd. EUR. Dies zu erreichen ist mehr als unwahrscheinlich.
  • Per 30.11.2013 hat die PROKON  Regenerative Energien GmbH hohe Verluste erwirtschaftet.  Bei einem Umsatz von 60,5 Mio. EUR beträgt der Verlust 60,6 Mio. EUR. Damit übersteigen die Zinsaufwendungen die gesamten Erlöse. Per Zwischenbilanz zum 30.11.2013 wies die Gesellschaft 166,6 Mio. EUR Verlustvortrag aus. Das Geschäftsmodell von PROKON ist u.E. damit wohl als gescheitert anzusehen.

Völlig unklar ist die Frage der stillen Reserven sowohl bei der PROKON Regenerative Energien GmbH als auch der PROKON Unternehmensgruppe. Hinsichtlich deren Bewertung gab es wohl „Streit"  mit dem Wirtschaftsprüfer, weswegen diese im Konzernabschluss 2012 noch  nicht testiert sind.

Wie es also bei PROKON wirklich steht und weitergeht ist unklar. Gemäß den aktuellen Zahlen ist aber wohl davon auszugehen, dass sich das Geschäftsmodell nicht trägt. Die hohen Zinszahlungen sowie Auszahlungen gekündigter Genussrechte lassen sich durch den normalen Geschäftsbetrieb nicht erwirtschaften: Insoweit liegt der von einigen Seiten geäußerte Verdacht eines Schneeballsystems nahe.

Die KKWV-Anwaltskanzlei geht aufgrund der vorliegenden Informationen daher davon aus, dass die Chance, dass sich bei PROKON noch alles „zum Guten wendet" gering ist. Daher ist wohl von einem  Totalverlust des Kapitals der Anleger auszugehen.

Zahlreichen Anlegern, die sich mittlerweile an uns gewendet haben, haben wir daher empfohlen,  auf jeden Fall die Genussrechte zu kündigen. Dies geht allerdings nur bei Typ A. Damit könnte sich in einem Insolvenzverfahren möglicherweise eine bessere Ausgangslage ergeben.

Besorgte Anleger sollten sich daher auf jeden Fall von einem im Bereich Kapitalanalgerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Privatanlegern, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind dabei alle Wertpapierarten, offene und geschlossene Fondsbeteiligungen (insbesondere Schiffs-, Immobilien- und Lebensversicherungsfonds), sog. „Schrottimmobilien und (atypisch) stille Beteiligungen oder Genussrechte. Anspruchsgegner sind  Banken, Initiatoren, Vermittler oder Gründungsgesellschafter, insbesondere auch im Bereich des sog. „Grauen Kapitalmarkts".   

Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki. Kontakt unter info@kkwv-augsburg.de oder Tel.: 0821/43998670.


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