Prokon: Was können Anleger unternehmen, für die ein Insolvenzverfahren Neuland ist?

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Die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren gehört nicht zum Erfahrungsschatz der meisten Anleger. Durch die Insolvenz der Prokon Regenerative Energien GmbH müssen sich nun jedoch tausende Anleger mit dieser Thematik auseinandersetzen. Für sie stellt sich in erster Linie die Frage, was konkret auf sie zukommen wird und um was sie sich kümmern müssen.

Zunächst sollten die Genussschein-Inhaber einige Termine beachten. Am 22.07.2014 soll eine Gläubigerversammlung abgehalten werden, bei der unter anderem verschiedene wegweisende Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese Beschlüsse können bzw. sollen den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens beeinflussen. Ein weiteres wichtiges Datum ist der 15.09.2014. An diesem Tag endet die Frist für die Anmeldung der Forderungen. Die Gläubiger der Prokon Regenerative Energien GmbH – hierzu gehören auch die Genussschein-Inhaber – müssen ihre Forderungen anmelden.

Die Forderungsanmeldung ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren, denn nur angemeldete Forderungen werden im Verfahren berücksichtigt. Dies betrifft auch Forderungen, die eigentlich noch gar nicht fällig sind. Denn das Gesetz bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden – auch Forderungen, die erst später fällig wären, werden fällig. Wie zum Beispiel Prokon-Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden.

Neben den Verfahrensabläufen könnte der Fall Prokon jedoch auch wegen juristischer Gesichtspunkte für „Spannung“ sorgen. Denn es deuten sich die ersten rechtlichen Auseinandersetzungen an. Es gibt Ankündigungen, dass der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts angefochten werden soll. Wird dies tatsächlich in die Tat umgesetzt, dann beginnt das juristische Tauziehen.

Anleger, die sich im nun anstehenden Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen auf dem Gebiet des Insolvenz- und Kapitalmarktrechts verfügen. Die Anwälte der Prokon Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die Prokon-Genussrechte.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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