Prokon - Zerschlagung nicht im Interesse der Anleger

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Prokon - Vertrieb der Anlageprodukte in Eigenregie und wen sollen Anleger nun in Anspruch nehmen? - Prokon ist deutschlandweit ein Begriff im Bereich Erneuerbarer Energien, große Rendite und Begeisterung, viele machten mit und was nun? - von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Die Prokon Unternehmensgruppe, Kirchhoffstraße 3 in 25524 Itzehoe ist Meister im Vertrieb ihrer Genussrechte. Über 75.000 Anleger ließen sich von dem Konzept und den Renditeerwartungen der Prokon überzeugen. „Investition in Erneuerbare Energien mit attraktiver Verzinsung", so der Werbeslogan von Prokon. Das Unternehmen wirbt auf seiner eigene Homepage mit seiner 18-jährigen Erfahrung. Das schafft Vertrauen. Um den Vertrieb der eigenen Produkte kümmerte sich Prokon im großen Stil selbst. Fragt man im eigenen Bekanntenkreis, so ist beinahe jedem Prokon ein Begriff.

Dr. Schulte und Partner erlaubten sich bereits seit 2005 die Frage, ob und wie die Zinsversprechen erfüllt werden können. Millionen für Werbung, große Zinsen für Anleger und teure Anlegerverwaltung.

Kundenkontakt in Beratungsbüros und bei Infoabenden, Mund-Zu-Mund Propaganda, Weiterempfehlung und persönlicher Kontakt stehen nach wie vor als Icons für unschlagbare erfolgreiche Werbung. Genau darauf hat auch Prokon gesetzt. Um Prokon als Interessent kennenlernen zu können, hat die Unternehmensgruppe eigene Beratungsbüros in den wichtigen Städten der Bundesrepublik eingerichtet, veranstaltet Informationsabende und lädt zum Tag der offenen Tür ein. Außerdem steckte die Unternehmensgruppe viel Geld in Werbemaßnahmen und Informationsmaterial. Tausende Werbeflyer erreichten die potentiellen Kunden direkt im hauseigenen Briefkasten. Das schafft Vertrauen und jeder möchte dabei sein und mitmachen!

Unterschied zwischen Prokon-Anleger und anderen Kapitalanlegern

Nun steht Prokon in der Kritik. 2005 warb die Gesellschaft namens Prokon Capital GmbH in der Tagespost und in Zeitungen für die Beteiligung an der eigenen Unternehmensgruppe und bereits hier stieß Verbraucherschützern auch schon bitter auf, dass die Haupt Werbeaussage auf dem Flyer lautete: „Mehr als nur ein Sparbuch." Verbraucherschutzanwälte damals wie heute hatten kurz angemerkt, dass im Falle der Insolvenz der Prokon Gruppe ein Totalausfall drohen würde, denn anders als die Sparbücher ist keine Einlagensicherung in einem staatlichen System vorgesehen worden.

Die Frage der Haftung steht nach wie vor im Raum. Die Haftung von Beratern ist in diesem Fall kaum darstellbar, denn dieser Eigenvertrieb durch Prokon macht es allerdings für die Anleger schwierig einen Haftungsträger neben der Prokon, der sowieso schon die Insolvenz droht, zu finden. Insofern unterscheidet sich auch die Situation der Prokon-Anleger von derjenigen anderer Kapitalanleger, die große Verluste auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt erlitten oder zu befürchten haben.

Wo sonst immer noch ein externes Beratungs- und Vertriebsunternehmen für die fehlerhafte Beratung und mangelnde Risikoaufklärung in Haftung genommen werden konnte und dessen Pflichtverletzungen zurechenbar sind (§ 278 Bürgerliches Gesetzbuch), hat hier Prokon den Vertrieb selbst organisiert. Dies bedeutet für die geschädigten Anleger einen Anspruchsgegner weniger.

Welche Möglichkeit haben die betroffenen Anleger zur Anspruchssicherung?

„Die Anleger sollten Schulungsleiterhaftung prüfen lassen", meint Rechtsanwalt und Partner Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner dazu und sieht folgendes Vorgehen als sinnvoll an: „Wenn das Vertriebsunternehmen als Anspruchsgegner wegfällt, bleibt immer noch die Möglichkeit die Schulungsleiter in Anspruch zu nehmen. Denn diese haften, wenn sie die eigenen Vertriebler von Prokon - http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/prokon - fehlerhaft und vorsätzlich falsch geschult haben. Hierzu gibt eine umfangreiche Rechtsprechung. Die Aussagen auf Schulungen sind aber schnell gesagt und auch schnell wieder vergessen. Sie werden sich daher nur beweisen lassen, wenn sich mehrere Betroffene zusammenschließen und somit den Gerichten das gesprochene Wort bei Gerichtsprozessen bezeugen können."

Auch wenn Prokon keine übliche externe Vertriebsstruktur aufweist, so können Verantwortliche dennoch ausfindig gemacht und rechtlich für fehlerhafte Aussagen auf Schulungen in Anspruch genommen werden. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner (Dr. Schulte aus dem windreichen Papenburg an der Ems) wissen aus Erfahrung, dass hierzu jedoch ein rechtlicher Beistand, der mit langjähriger Berufserfahrung und entsprechender Marktkenntnis prüfen sollte, wo angesetzt werden kann. In ähnlichen Fällen hat sich als hilfreich und sinnvoll die Gründung einer starken Anlegergemeinschaft erwiesen, damit den Anlegern zur Gerechtigkeit verholfen werden konnte. Ansprechpartner bei Dr. Schulte und Partner ist Helena Winker kontakt@dr-schulte.de oder 030-715 206 70.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 - 715 206 70


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