ProReal Deutschland 7 und 8 sowie ProReal Europa 9 und 10 - Aussetzung der Zinszahlungen

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Wie die Verbraucherorganisation "Stiftung Warentest" (FINANZtest) in einer Meldung vom 29.12.2023 berichtet, wurde von der One Group (Hamburg) am 23.12.2023 offiziell mitgeteilt, dass bei den Vermögensanlagen (Namensschuldverschreibungen) ProReal Deutschland 7, ProReal Deutschland 8 (Exklusives Folgeangebot), ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 die Zinszahlungen des vierten Quartals 2023 bis zum Vorliegen vollständiger Ergebnisse einer Portfolioanalyse ausgesetzt werden.

Laut Bewertung von "Stiftung Warentest" käme dieser Schritt, von dem insgesamt etwa 11.000 Anleger mit einem Anlagevolumen von rund € 409 Mio. betroffen sein sollen, überraschend.

Für weitere Angebote aus der ProReal-Serie (Deutschland 7 - Exklusives Folgeangebot, Private 10, Private 11, Secur 3 und Secur 4) nähme die One Group auch keine weiteren Zeichnungen von interessierten Anlegerinnen und Anlegern mehr an.


Bisherige Erfahrungen von "Stiftung Warentest" mit Anlageangeboten aus der ProReal Serie

Bereits im Jahre 2012 stand der ProReal Deutschland Fonds in der Kritik von "Stiftung Warentest" (FINANZtest) und des damaligen Brancheninformationsdienstes "fondstelegramm".

"FINANZtest" hat schon damals gemeint, das das Beteiligungsangebot der ProReal Deutschland Fonds GmbH & Co. KG für (Privat-) Anleger ohne einschlägige Erfahrungen zu riskant sei, da es sich hierbei um einen Blindpool handele, bei dem ein wesentlicher Teil der direkten oder indirekten Investitionen in Immobilien noch nicht feststünden.

Daher handele es sich im Ergebnis um eine Vertrauensinvestition in das Fondsmanagement, bei dem das Risiko für die Anleger nur schwer kalkulierbar sei.

Auch der damalige Brancheninformationsdienst "fondstelegramm" hat in einer Bewertung dieses Fonds vom 13.03.2012 die Auffassung vertreten, dass es sich hierbei um ein risikobehaftetes Anlageangebot handele, bei dem die Nebenkosten besonders hoch seien.


Die Bewertung des Rangrücktrittes von Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7/8 und Europa 9/10 der One Group im Falle einer (drohenden) Insolvenz

Wie die Emittenten der jeweiligen Namensschuldverschreibungen (z.B. die ProReal Europa 10 GmbH) in ihren Verkaufsprospekten und den dort niedergelegten Anleihebedingungen selbst ausführen, können Anleger ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche aufgrund des qualifizierten Nachranges der Investitionen erst dann geltend machen, wenn sämtliche vorrangigen Forderungen anderer Gläubiger der jeweiligen Gesellschaft vollständig erfüllt sind.

Insbesondere darf die Geltendmachung dieser Zahlungsansprüche nicht dazu führen, dass bei der betreffenden Emittentin eine Insolvenz herbeigeführt wird. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Emittentin fällige Zahlungspflichten gegenüber den betreffenden Anlegern und/oder sonstigen Dritten nicht oder voraussichtlich nicht (mehr) erfüllen kann und ihr daher eine Zahlungsunfähigkeit droht.  

Eine solche (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz würde dazu führen, dass der Anleger seine Zahlungsansprüche auf unbestimmte Dauer und möglicherweise zeitlich unbegrenzt nicht mehr gegen die Emittentin geltend machen kann.

Diese Grundsätze gelten auch während der Dauer einer Insolvenz der Emittentin und auch nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über deren Vermögen.


Das wirtschaftliche Konzept der Emittenten von qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Serie ProReal Deutschland und Europa

Der Unternehmensgegenstand der Emittenten von Namensschuldverschreibungen aus dem Hause der One Group (Hamburg) besteht in dem Erwerb, dem Halten, dem Verwalten und Verwerten von Beteiligungen sowie in der Vergabe von Finanzierungen im Bereich der Projektentwicklungen von Immobilien.

Diese Projektentwicklungen können sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden. Es kann sich dabei um vollständig neue oder um bereits deutlich fortgeschrittene Immobilien-Projekte handeln.

Da zum Zeitpunkt der jeweiligen Prospekterstellung weder die entsprechenden Verträge oder Konditionen für die Investition in Immobilien-Projekte feststehen, spricht man bei solchen Namensschuldverschreibungen grundsätzlich von einem sogenannten "Blindpool".


Das Risiko von nachrangigen Namensschuldverschreibungen aus der ProReal-Serie Deutschland und Europa bis hin zur (Privat-) Insolvenz von Anlegern

Laut den Hinweisen in den jeweiligen Verkaufsprospekten der Emittenten besteht das maximale Risiko der betroffenen Anleger über einen Totalverlust der eingezahlten Gelder hinaus in der Gefährdung ihres weiteren Vermögens bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz, falls die betreffende Vermögensanlage fremdfinanziert wurde.

Zu einer solchen (Privat-) Insolvenz kann es im Falle einer persönlichen Fremdfinanzierung kommen, wenn die Zins- oder Rückzahlungen auf die gezeichnete Vermögensanlage ausbleiben und der Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für die Fremdfinanzierung weiterhin zu leisten ist.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7 und 8 sowie ProReal Europa 9 und 10

Falls sich Anleger in Namensschuldverschreibungen der One Group bei deren Zeichnung den damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie sich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale darüber beraten lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die investierten Gelder ungeachtet des qualifizierten Nachranges vorzeitig in voller Höhe von der jeweiligen Emittentin zurückzuverlangen. 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Beiträge unserer Kanzlei zu diesem Thema:

ProReal Serie der One Group


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