ProReal Europa 9 informiert über Anlegerbeirat

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Mit Schreiben vom 15.03.2024 hat die ProReal Europa 9 GmbH den Anlegern und Zeichnern ihrer Namensschuldverschreibungen mitgeteilt, dass sie einen Anlegerbeirat etabliert habe, um eine transparente Anlegerkommunikation sicherzustellen und einen Austausch mit den Anlegern zu ermöglichen.

Vorläufig bestehe dieser Anlegerbeirat aus freiwilligen Vertretern aus dem Kreis der Investoren.

In Kürze sollen weitere Informationen darüber folgen, wie sich jeder Anleger selbst in diesen Beirat wählen lassen oder wie ein Anlegervertreter gewählt werden kann.


Verluste der ProReal Europa 9 GmbH wegen Insolvenz der SC Finance Four GmbH

Die Emittentin teilt in ihrem Schreiben vom 15.03.2024 weiter mit, dass ihre Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen mit hohen Verlusten zu rechnen haben, wobei allerdings ein Totalverlust nicht drohen soll.

Diese Verluste hätten ihren Grund darin, dass die Poolfinanzierungsgesellschaft SC Finance Four GmbH, zu der die Gelder der Anleger des "ProReal Europa 9" geflossen sind, einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen musste, nachdem sich die Rückzahlung aus einigen Projektentwicklungen gegen Ende 2023 wegen einer Krise der Immobilienmärkte deutlich verlangsamt habe.


Risiken für Anleger aus dem qualifizierten Nachrang ihrer Namensschuldschreibungen

Der qualifizierte Nachrang der Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH hat für Anleger zur Folge, dass diese ihre Ansprüche auf Zins- und Rückzahlung der von ihnen investierten Gelder erst dann gegenüber der Emittentin geltend machen können, wenn alle vorrangigen Forderungen anderer Gläubiger vollständig erfüllt worden sind.

Die Geltendmachung einer Zins- und Rückzahlung durch die Zeichner der Namensschuldverschreibungen darf insbesondere nicht dazu führen, dass eine Insolvenz über das Vermögen der ProReal Europa 9 GmbH eröffnet wird oder auch nur droht.

Obwohl die Gelder aus den Namensschuldverschreibungen wirtschaftlich betrachtet ähnlich wie Eigenkapital der Gesellschaft behandelt werden, stehen den Anlegern keinerlei Mitwirkungsrechte, Stimmrechte, Auskunftsansprüche oder Teilnahmerechte zu.


Müssen Vertriebsgesellschaften für Verluste der Anleger haften?

Falls Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen "ProReal Europa 9" Verluste bei der Rückzahlung ihrer Gelder erleiden, stellt sich für sie die Frage, ob sie für diese Verluste möglicherweise auch den ihnen gegenüber tätigen Anlagevermittler haftbar machen können.

Sollte im Rahmen dieser Anlagevermittlung eine fehlerhafte oder unvollständige Aufklärung über die Besonderheiten und Risiken dieser Kapitalanlage erfolgt sein, würde dies einen auf Erstattung von Verlusten gerichteten Schadensersatzanspruch des jeweiligen Anlegers gegenüber der Vermittlungsgesellschaft oder dem einzelnen Anlagevermittler begründen.

Insoweit muss jedoch in jedem einzelnen Fall der konkrete Ablauf der jeweiligen Anlagevermittlung aufgeklärt und geprüft werden, welche genauen Angaben der Vermittler dem Anleger zu dieser Vermögensanlage erteilt hat.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner der Namensschuldverschreibungen "ProReal Europa 9"

Bei Verlusten im Zusammenhang mit den Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH sollten Anleger von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlagevermittler durchzusetzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


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Foto(s): seimetz-rechtsanwaelte.de


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