Provinzial Versicherungsnehmer können Vertragsschluss noch heute widersprechen

  • 3 Minuten Lesezeit

Widerspruchsrecht für Versicherte bei der Provinzial

Mehr als die Hälfte aller Versicherungsnehmer der Provinzial können dem Abschluss ihrer Lebens- oder Rentenversicherung heute noch widersprechen. Zwischen 1994 und 2007 schlossen tausende Verbraucher in Deutschland eine Lebens-, beziehungsweise Rentenversicherung bei Anbietern wie der Provinzial ab. In diesem Zeitraum nutzten viele Versicherungsträger in den Vertragsunterlagen Widerspruchsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten, also fehlerhaft waren.

Weil in diesem Zuge die Kunden nur fehlerhaft über die eigenen Rechte informiert worden sind, setzt die Frist zum Widerspruch des Vertrages nicht ein, all jene Versicherungsverträge sind quasi „ewig“ widerrufbar. Die Berechtigung zum Widerspruch kann sich für einige Kunden der Provinzial als unerwartetes Glück herausstellen.

Trennung von Provinzial Lebensversicherung mittels Widerspruch

Denn für die meisten deutschen Verbraucher stellte sich der Abschluss der Lebensversicherung oder der privaten Rentenversicherung als Fehlinvestition heraus. In den Jahren 1994 – 2007 wurden die Vertragsschlüsse bei der Provinzial und anderen Versicherern im Regelfall nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Diese Vorgehensweise, die seitdem unzulässig ist, sieht vor, dass der Versicherungsnehmer die rechtserheblichen Dokumente erst nach dem Unterzeichnen des Vertrags schriftlich zugesandt bekommt.

Heutigen Standards des Verbraucherschutzes widerspricht dieses Modell, denn ohne Zugriff auf die Vertragsdokumente befindet sich der Kunde in einer nachteiligen Position beachtlicher Art.

Des Weiteren macht die im besagten Zeitraum viel umworbene Fondsbindung die Versicherungen der Provinzial unattraktiv. Die Versicherungssumme wurde an einen Fonds geknüpft, durch dessen finanzmarktübliches Risiko man sich hohe Renditen erhoffte. Allerdings blieben die Gewinne aus, Phasen stagnierender Zinsen oder gar einbrechender Kurse an der Börse führten dazu, dass die Lebensversicherung nicht hielt, was bei Abschluss versprochen wurde.

Von einer Kündigung der Verbindlichkeit bei der Provinzial sah die Mehrheit der betroffenen Verbraucher dennoch ab, denn damit wären noch größere Verluste einhergegangen (der Rückkaufswert, den der Kunde bei der Kündigung erhält, wird noch immer sehr niedrig bemessen). Stattdessen harren bis heute viele Versicherte aus und zahlen widerwillig die hohen Beiträge.

Das noch immer bestehende Widerspruchsrecht bietet nun allerdings einen Ausweg. Nach Erklärung des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Abgesehen von wenigen Abzügen erhält der Kunde alle eingezahlten Beiträge von der Provinzial zurück. Die daraus resultierende Summe übersteigt den Rückkaufswert um einiges. Nur durch den (späten) Widerspruch kann man sich jetzt noch von der teuren Versicherung bei der Provinzial oder anderen Versicherern lösen und das Geld sinnvoller anlegen.

Provinzial verstößt gegen Maßstäbe des Verbraucherschutzes

Diese Möglichkeit fußt auf einem Rechtsverstoß durch die Provinzial beim Abschluss des Versicherungsvertrags. Damals nutzte die Versicherung Widerspruchsbelehrungen, die den gesetzlichen Maßstäben nicht entsprochen haben. Von Versicherern wird verlangt, dass sie ihre Kunden in vollem Umfang und ohne Missverständnisse über deren Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen.

Die Provinzial jedoch klärte Kunden nicht über wichtige Formerfordernisse auf, benannte rechtserhebliche Dokumente nicht und ließ Kunden so über essentielle Fakten im Unklaren – anhand jener Belehrungen wäre ein Kunde nicht in der Lage gewesen, sein Widerspruchsrecht einwandfrei auszuüben.

Das sieht auch der Bundesgerichtshof so, der in vergleichbaren Fällen die Berechtigung zum „ewigen“ Widerspruch bejahte und den Verbrauchern dadurch die Möglichkeit einräumte, sich von ihrer teuren Lebensversicherung zu trennen.

Mithilfe von Werdermann | von Rüden zum erfolgreichen Widerspruch!

Doch Vorsicht: Nicht jeder Versicherte hat das Widerspruchsrecht problemlos noch immer inne. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet deswegen allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Unsere Anwälte beraten Sie umfangreich und stellen Ihre Aussichten fundiert und realistisch dar.

Widersprechen Sie Ihrer teuren Lebens- oder Rentenversicherung, sparen Sie Geld und sorgen Sie endlich effektiv vor!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten