Provision vom Emittent oder Honorar vom Kunden? Guter Rat von der Bank muss etwas kosten!

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Obligationen, Aktien, Zertifikate, Beteiligungen an Fonds, atypische Beteiligungen, Immobilien und schließlich Beteiligungen an Filmfonds oder auch CFD´s und Forexhandel, schließlich Derivate. Diese höchst spekulativen Produkte wurden erstaunlich oft von Banken oder von Finanzdienstleistern unseren Mandanten ausgerechnet und zum Zweck des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge angeboten und vermittelt.

Die offensichtlich provisionsgesteuerte Anlageberatung und Anlagevermittlung hat nichts mehr mit der klassischen Beratung der Hausbank vor ca. 30 Jahren gemein. Nachdem angeblich in manchen Finanzdienstleistungsinstituten Lehrlinge „eine Kaffeemaschine als Dankeschön" erhalten, wenn der Achtzigjährigen ein Fondsanteil vermittelt wird wundert uns jedenfalls nichts mehr.

Die Folge waren Verluste oder Totalverluste. Deswegen wurden aus den geschädigten Anlegern Mandanten unserer Kanzlei. Nicht selten wurden aus diesen dann Kläger, um Versuche zu unternehmen die Vermögensschäden, die zum Teil entstanden waren durch Gerichtsverfahren und Verurteilungen zu kompensieren. Dies gelang in manchen Verfahren, in manchen nicht. Wenigstens waren unsere Mandanten von vornherein gewarnt.

Großes Vertrauen habe man den jeweiligen Beratern entgegen gebracht, wird von allen Mandanten einheitlich berichtet. Natürlich habe man gewusst, das der Finanzdienstleister ggf. eine Prämie erhält. Aber 5 - 10 % ? Nein. Das nicht.

Auch wenn über die Größe nicht geredet worden war, wurde nicht geglaubt, dass dies einen Einfluss auf die Auswahl oder Qualität des vermittelten Produktes oder die Objektivität des Beraters hatte.

Das Thema Provision verdienen hat die Rechtsprechung auch immer nur in veröffentlichten Entscheidungen beschäftigt soweit 10 %, 15 % oder 20 % verlangt bzw. an die Vermittler abgeführt wurden. Damit war dann regelmäßig auch eine Haftung auf Schadensersatz begründet und der Vermittler oder Initiator des Vertriebs wurde zur Schadensersatzleistung zu Gunsten des Anlegers verurteilt.

Wir empfehlen dem Anleger kritisch zu sein. Provisionen werden immer bezahlt. Der Emittent eines Finanzproduktes wird immer der Bank, die sein Produkt anbietet etwas dafür bezahlen. Damit besteht keine objektive Beratung einer Bank mehr, da sie hierfür bezahlt wird.

Wenn Sie sich unsicher bei einer Anlageentscheidung sind, wenden Sie sich an einen Vermögensberater und befragen Sie ihn. Gegen ein Beraterhonorar versteht sich. Das Risiko dann falsch beraten zu werden schätzen wir jedenfalls geringer ein. Wird etwas Falsches empfohlen sind die Erfolgsaussichten den Berater zu verklagen höher. Schön, wenn dieser dann, was zwischenzeitlich Pflicht ist, eine Haftpflichtversicherung hat.


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