Prozess des Immobilienkaufs und -verkaufs in der Türkei

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So präsentiert sich die offizielle Urkunde zum Kaufvertrag, die den Immobilienverkauf oder -verkauf in der Türkei dokumentiert und am Grundbuchamt unterschrieben wird.

In der Türkei erfolgt der endgültige Erwerb einer Immobilie am Grundbuchamt (Tapu Müdürlügü). Hierbei müssen Käufer und Verkäufer, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, den entsprechenden Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Die Parteien haben lediglich die Möglichkeit, einen Vorkaufsvertrag bei einem türkischen Notar zu unterzeichnen. Dabei besteht das Risiko, dass der Verkäufer, selbst nach Abschluss dieses notariellen Vertrags, weiterhin in der Lage ist, dieselbe Immobilie an eine dritte Partei zu verkaufen. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Vorkaufsvertrag im Grundbuch vermerkt wurde. In diesem Fall kann der Käufer vom Dritten verlangen, dass die Immobilie an ihn übertragen wird. Dieser Vermerk hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Der Prozess des Immobilienkaufs und -verkaufs unterscheidet sich der in einigen Aspekten erheblich von dem in europäischen Ländern, insbesondere in Bezug auf Dokumentation und Verträge. Während in Europa der Kaufvertrag in der Regel ein umfangreiches notarielles Dokument ist, das beiden Parteien bereits im Entwurfsstadium zur Verfügung gestellt wird, ist der türkische "Resmi Senet" (offizielle Urkunde) ein kompakteres, formelles Dokument, welches vom Grundbuchamt nicht an die Vertragsparteien ausgehändigt wird.

Die offizielle Urkunde, die den Verkauf einer Immobilie in der Türkei besiegelt, wird im Grundbuchamt verfasst. Sie wird während der Beurkundung nur kurz und leider oberflächlich vorgelesen (für Ausländer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt), danach unterschrieben und im Amt verwahrt. Die Vertragsparteien erhalten davon keine Kopie. Sie bekommen stattdessen eine "Tapu Senedi" (Grundbuchurkunde), ein Dokument, das weniger detailliert als die offizielle Urkunde ist. Diese Praxis mag für ausländische Käufer oder Verkäufer, die mit den Gepflogenheiten in ihren Heimatländern vertraut sind, ungewöhnlich erscheinen.

Die Unterschiede in den Prozessen können Verwirrung stiften, besonders wenn es darum geht, die Vertragsdetails zu prüfen und zu verstehen. Es ist wichtig zu bedenken, dass trotz dieser Unterschiede das türkische Verfahren den Kauf oder Verkauf einer Immobilie rechtsgültig und effektiv dokumentiert und formalisiert. Bestimmte Klauseln, die im Rahmen der Beurkundung nicht erwähnt werden können, können separat in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. 

Nach der offiziellen Beurkundung des Kaufvertrags für eine Immobilie beim Grundbuchamt in der Türkei, wird das Eigentum auf die Käufer übertragen. Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung bestätigen beide Parteien gegenseitig, dass der gesamte Kaufpreis vom Käufer entrichtet und vom Verkäufer vollständig empfangen wurde.

Als neuer Eigentümer ist der Käufer verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb der Immobilie bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, um die Grundsteuer zu entrichten.

So präsentiert sich ein türkischer Grundbuchauszug (Tapu Senedi), den man nach der Beurkundung eines Kaufvertrags vom Grundbuchamt erhält.

Foto(s): Koca Ersöz

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