Ferienhaus in Holland – Rechtstipp 3: Nebenkosten des Immobilienkaufs

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1. Nebenkosten – was ist das?

Nebenkosten sind Beträge, die der Käufer einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen muss. Nebenkosten erhöhen den Wert der Immobilie nicht. Der Käufer kann, wenn er nach dem Ankaufspreis gefragt wird, nicht argumentieren, dass er neben dem Kaufpreis noch die Nebenkosten gezahlt hat.

2. Nebenkosten in Deutschland

Bis zu 6,5 % Grunderwerbsteuer, bis zu 7,14 % Maklerkosten und 1–2 % Notar- und Grundbuchkosten – diese Nebenkosten können in Deutschland auf den Immobilienkäufer zukommen. Diese Kosten – insgesamt bis zu 15 % des Kaufpreises – muss der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen.

3. Nebenkosten in Holland

Gut zu wissen, dass die Nebenkosten des Käufers beim Immobilienkauf in Holland ganz anders ausfallen:

  • Grunderwerbsteuer: 10,4 % des Kaufpreises (bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum mindert die Instandhaltungsrücklage die Bemessungsgrundlage, ist also vom Kaufpreis abzuziehen)
  • Maklerkosten: 0 € (es gilt das Bestellerprinzip, der Käufer braucht also die Maklerkosten des Verkäufers nicht zu zahlen)
  • Notarkosten: es gibt keine Gebührenordnung, die Notarkosten sind also frei verhandelbar
  • Grundbuchkosten: die Kosten des Grundbuchamts sind niedriger als in Deutschland

4. Praxisbeispiel

So sieht die Zahlungsaufforderung des niederländischen Notars an den Käufer einer Eigentumswohnung in Amsterdam (Kaufpreis 490.000 €, Anteil an der Instandhaltungsrücklage 5.724,65 €) aus:

Kaufpreis

490.000,00 €

vom Verkäufer vorausgezahlte öffentliche Lasten

64,16 €

Grunderwerbsteuer: 10,4 % x (490.000 € ÷ 5724,65 € –  Anteil des Verkäufers an der Instandhaltungsrücklage)

50.364,60 €

Notar- und Grundbuchkosten

712,25 €

Notar- und Grundbuchkosten

53,24 €


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541.194,25 €

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.

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