Prozess vor dem LG München: Angeklagter gesteht Masche mit Schockanrufen

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Schockanrufe sind ein wichtiges Thema im Verbraucherschutz.

Das Landgericht (LG) München II verhandelt einen Fall zu betrügerischen Schockanrufen. Der Angeklagte ist ein 21-jähriger Mann. Er hat nun die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zugegeben. Demnach arbeitete er mit einer Bande zusammen. Vor allem ältere Personen hat die Gruppe um mindestens 200.000 Euro betrogen. Laut Aussage seines Anwalts habe er lediglich als Abholer fungiert. Seine Aufgabe war es, Beute wie Schmuck und Geld bei den Opfern abzuholen.

Gemäß der Anklage folgte die Bande fast immer dem gleichen Muster: Sie kontaktierten ihre Opfer im Dezember 2022 und gaben sich als Polizei oder Staatsanwaltschaft aus. Dabei behaupteten sie, dass die Tochter der angerufenen Personen einen schweren Unfall verursacht habe. Nur durch eine hohe Kaution haben die Eltern die Möglichkeit, einen drohenden Haftbefehl abzuwenden. Während dieser langwierigen Telefonate haben die Täter enormen Druck bei den Opfern aufgebaut.

Der Angeklagte hat in zwei Fällen von den Opfern Gold, Geld und Schmuck erhalten. Er übergab die Beute an einen Komplizen. Jedoch scheiterten weitere Versuche, weil die potenziellen Opfer Misstrauen hegten.

Die Anschuldigung gegen den Beschuldigten betrifft gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandendiebstahl. Der Mann gab seine Aussage im Rahmen einer Verständigung ab – ein Vorgehen, bei dem sich Gericht mit dem Angeklagten auf einen Strafrahmen einigen.

Wichtig: Schützen Sie Ihre Daten. Geben Sie am Telefon niemals Informationen preis, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich dabei um eine Vertrauensperson handelt. Und beachten Sie stets: Die Polizei oder Staatsanwaltschaft fordert NIEMALS von Ihnen Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände als Kaution. Solche Anrufe basieren IMMER auf Betrug.


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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz, LG München, Verständigung

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