Prozessfinanzierung: Ohne Kostenrisiko im Mercedes-Abgasskandal klagen

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Der Daimler-Abgasskandal betrifft tausende Halter von Mercedes-Dieselfahrzeugen. Sie fahren meist hochpreisige Modelle, die nachweislich eine illegale Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation enthalten und unter einem massiven Wertverlust leiden. Nicht alle von ihnen haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die Durchsetzung ihrer Verbraucherrechte deckt. Mercedes-Kunden ohne Rechtsschutz scheuen sich aufgrund des Kostenrisikos, das mit einer Klage gegen den Autohersteller im Abgasskandal einhergeht, davor, ihre Rechte anwaltlich geltend zu machen. Für diese Mercedes-Halter bietet sich eine Prozesskostenfinanzierung an.

Als Kläger ist man verpflichtet, Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare und weitere Prozesskosten vorzustrecken. Ein Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen, wenn der Verbraucher keine gültige Rechtsschutzversicherung hat. Es handelt sich in der Regel um ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das zum Geldgeber für den Kläger wird. Neben den Gerichts- und Anwaltsgebühren zahlt der Prozessfinanzierer auch etwaige Kosten für Gutachten oder Zeugen. Damit trägt der Verbraucher im Verfahren kein Kostenrisiko.

Gewinnt der Kläger den Prozess, wird der Prozessfinanzierer an der von der Gegenseite ausgezahlten Entschädigung oder Vergleichszahlung beteiligt. Zunächst werden vom erreichten Schadensersatz die ausgelegten Prozesskosten abgezogen. Aus der übrigen Summe berechnet sich die prozentuale Beteiligung des Prozessfinanzierers. Das Erfolgshonorar für den Finanzierungspartner liegt dann bei 15 bis 35 Prozent des gerichtlich erstrittenen Schadensersatzes beziehungsweise der ausgehandelten Vergleichszahlung. Verliert der Kläger vor Gericht, muss er dem Finanzierungspartner nichts zahlen. Die Kosten bleiben vollständig beim Prozessfinanzierer.

Prozessfinanzierer von Erfolg bei Klage gegen Daimler überzeugt

Diesen Service bieten Prozessfinanzierer nun auch bei Klagen im Mercedes-Abgasskandal an. Denn: Als Finanzunternehmen liegt es im wirtschaftlichen Interesse des Prozessfinanzierers, nur Fälle finanziell zu unterstützen, die hohe Erfolgsaussichten haben. Sie prüfen zuvor anhand bereits ergangener Urteile, ob ähnlich gelagerte Fälle gewonnen werden können. Zudem muss der Streitwert ausreichend hoch sein, sodass die Aussicht auf eine hohe Schadensersatzzahlung besteht, an der der Prozessfinanzierer beteiligt wird. Das ist bei hochpreisigen Mercedes-Fahrzeugen der Fall. Zahlreiche Prozessfinanzierer sind mittlerweile vom Erfolg der Verbraucher gegen die Daimler AG im Dieselskandal überzeugt und übernehmen die Prozesskosten.

Damit bietet die Prozessfinanzierung auch Mercedes-Haltern ohne Rechtschutzversicherung eine gute Chance auf eine Entschädigung im Abgasskandal. In diesen Fällen übernimmt der

Finanzierungspartner folgende Kosten:

  • eigene Anwaltskosten
  • gegnerische Anwaltskosten
  • Gerichtsgebühren
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten für Gutachten

Dabei ist zu beachten, dass der Prozessfinanzierer selbst entscheidet, welche Klage er finanziert und wann er von einer Beteiligung absieht. Der Prozessfinanzierer prüft jeden Fall individuell. Es besteht daher vor Vertragsunterzeichnung keine Garantie, dass eine Kostenübernahme stattfindet.

Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer arbeiten im Sinne des Mandanten

Während des gesamten Prozesses bleibt der Rechtsanwalt die erste Ansprechperson für den Kläger. Der Prozessfinanzierer wird aber über die Klageschrift sowie über alle rechtlichen Schritte, Ergebnisse und taktischen Entscheidungen informiert. In einigen Fällen nimmt er oder ein Vertreter sogar an den Gerichtsterminen teil.

Die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN haben sich auf den Abgasskandal spezialisiert und vertreten bereits über 3.000 Mandanten gegen die Daimler AG. Wir konnten im Dieselskandal zahlreiche wichtige Urteile und Entscheidungen gegen die Daimler AG vor Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof erreichen. Gern vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer. Unsere Finanzierungspartner sind erfahrene und verlässliche Dienstleister, die vom Erfolg der Dieselklagen gegen Mercedes überzeugt sind. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung im Abgasskandal: info@rueden.de oder 030 / 200 590 770.

Foto(s): pixabay/Capri23auto

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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