Pulse-Trade– Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Verantwortlichen der Internethandelsplattform Pulse-Trade werben im Internet unter der Domain pulse-trade.io damit, dass sie für Anleger mit Kryptowährungen, mit Währungspaaren (Forex) sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln würden, wobei die Firma Pulse-Trade als Niederlassung eine Adresse in Zypern benennt. Die Adresse lautet wie folgt: Arch. Makarios III Avenue 113, Limassol, 3021.

Darüber hinaus ist die Internethandelsplattform unter der Emailadresse: support@pulse-trade.cc erreichbar.

Gegen eine Kapitalanlage über die Handelsplattform Pulse-Trade sprechen nach Überprüfung der Webseite verschiedene Gesichtspunkte:

Überprüft man die seitens der Handelsplattform Pulse-Trade angegebene Adresse auf Zypern, dann stellt man fest, dass sich unter dieser Adresse keine Niederlassung der Firma Pulse-Trade findet. Es kann folglich nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma Pulse-Trade mit nicht existierenden Niederlassungen wirbt.

Unabhängig davon benennt die Firma Pulse-Trade im Rahmen ihres Internetauftritts keine Betreibergesellschaft, die hinter der Firma Pulse-Trade steht.

Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von entsprechenden Betreibergesellschaften gehalten.

Auch ein Hinweis auf die Rechtsform der Firma Pulse-Trade, auf die vertretungsberechtigten Organe und ein Hinweis darauf, in welchem Unternehmensregister die Firma Pulse-Trade eingetragen ist, findet sich auf der Webseite nicht. Das gesetzlich vorgeschriebene und rechtsverbindliche Impressum fehlt vollständig.

Im Übrigen benennt die Firma Pulse-Trade im Rahmen ihres Homepageauftritts keine staatliche Aufsichtsbehörde, die ihr eine Genehmigung erteilt hätte, die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten.

Üblicherweise veröffentlichen seriöse Internethandelsplattformen auf ihrer Homepage, welche Aufsichtsbehörde ihnen eine Genehmigung erteilt hat und unter welcher Registernummer sie registriert wurden. Sämtliche vorgenannten Angaben fehlen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Firma Pulse-Trade über keine entsprechende Genehmigung verfügt und unreguliert handelt.

Eine Überprüfung seitens unserer Kanzlei hat ergeben, dass die deutsche staatliche Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) der Firma Pulse-Trade keine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Die Verantwortlichen der Firma Pulse-Trade handeln deshalb unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Aus den vorgenannten Gründen sollten Anleger von Handelsgeschäften über die Handelsplattform Pulse-Trade Abstand nehmen.

Anleger, die bei der Plattform Pulse-Trade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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