P&R Container Insolvenz-News II Schneeball System ist offensichtlich!!

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Zeit ist es geworden, nun meldet sich erstmalig der Insolvenzverwalter von P&R-Rechtsanwalt Michael Jaffe zu Wort.

Das wichtigste vorab: Michael Jaffe findet fragwürdige Geldströme… Schon jetzt ist klar, dass in den vorhandenen Containern erhebliche Werte verkörpert sind, sagt Insolvenzverwalter Michael Jaffe. Aber: „Zugleich zeigen die ersten Zahlen, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012-2016 vor allem aber in den Jahren 2016 und 2017, Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen.“

D. h., P&R hat deren Verpflichtungen gegenüber den Containerkäufern in den letzten Jahren offensichtlich mit Geldern erfüllt, die hierfür nicht gedacht waren. Dies ist auch der Grund, dass die heutigen Mieteinnahmen aus den Containern die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr erfüllen, was zur Insolvenz führte, so Jaffe.

Es sieht immer mehr danach aus, dass die P&R-Verantwortlichen ein Schneeballsystem verwendet haben, dass bekannterweise verboten ist. Ein direktes Vorgehen gegen die Verantwortlichen sollte und müsste deshalb möglich sein und in Erwägung gezogen werden.

Weiterhin ist es so, dass die Bestandsaufnahme noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird und dass die jeweiligen Anleger sich noch gedulden werden müssen, bis einzelne Anschreiben von Seiten des Insolvenzverwalters erfolgen. Weiterhin ist es so, dass auch die Insolvenzverwalter von einer Nachschusspflicht ausgehen. Wenn allerdings die Container ohne Weiteres weitervermietet und damit auch versichert bleiben, ist das Risiko der Anleger für die Heranziehung weiterer Kosten wie Standgebühren oder Versicherungen oder durch von den Container verursachte Schäden gering.

Dies ist zwar erleichternd, bestätigt jedoch die bisherige Vermutung, dass die Nachschusspflicht eine Tatsache ist. Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Wege den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden. 

Weiterhin ist der Zusammenschluss vieler Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter. 

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich. 

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: 

Rechtsanwalt Markus Klamert



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