Punkt ... Punkt ... Punkt

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oder: Welche Änderungen bringt die Reform des Flensburger Punkteregisters?

Etwa jeder 7. Fahrerlaubnisinhaber kennt sie, die Punkte im Flensburger Punkteregister. Sie sind gefürchtet, vor allem bei Viel- und Berufskraftfahrern. Und das wird sich trotz der anstehenden Reform ab Mai 2014 sicher nicht ändern, denn trotz einiger Lockerungen drohen dem Kraftfahrer nach wie vor behördliche Anordnungen bis hin zur Fahrerlaubnisentziehung.

Die wesentlichsten Änderungen im Überblick:

Künftig werden nur noch Verkehrsverstöße mit Punkten belegt, die unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährden und mit mindestens 60,00 Euro belegt werden. Dafür wird der Fahrer aber für die gefährdenden Verstöße, die bisher mit 40,00 Euro geahndet wurden, wie beispielsweise das Telefonieren mit dem Handy oder das Nichtsichern von Kindern im Fahrzeug, mit 60,00 Euro zur Kasse gebeten.

Während man sich bislang bei Verkehrsverstößen bis zu 7 Punkten einhandelte, gibt es jetzt nur noch - je nach Schwere des Verstoßes - ein bis drei Punkte. Dafür ist die Fahrerlaubnis aber auch schon bei 8 Punkten künftig „weg“. Und: Nach bislang geltendem Recht konnten mit einem freiwillig absolvierten Verkehrsseminar bis zu vier Punkte abgebaut werden. Dieses freiwillige Engagement bringt künftig nur noch einen Punkt.

Neu geregelt wurde auch die sogenannte Tilgung der Punkte: Bislang hatte jede neue Eintragung zur Folge, dass die bereits eingetragenen Punkte trotz Zeitablaufs nicht gelöscht wurden, sondern stehen blieben. So bauten die Betroffenen Kraftfahrer über die Zeit schnell ein ordentliches Punktekonto auf. Künftig werden die Eintragung ohne dieses „Mitreißen“ in zweieinhalb bzw. fünf (bei 2 Punkten) oder 10 Jahren (bei drei Punkten) gelöscht.

Was sich erst einmal günstig anhört, bedeutet jedoch letztlich eine Verschärfung der Punkteeintragung. Weil die Fahrerlaubnis bereits ab 8 Punkten entzogen wird, sollten sich Betroffene künftig gut überlegen, ob sie die angedrohten Punkte akzeptieren.

Und was ist mit den jetzigen Punkten?

Die bisherigen Alteintragungen werden umgestellt. Zunächst bleiben die Eintragungen unberücksichtigt, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen werden. Die übrigen Delikte werden gemäß den neuen Punkteverordnungen umgerechnet, bleiben aber mit ihrer bisherigen Tilgungsbestimmung stehen.

Und was bedeutet das für die Praxis?

Je nach dem, welche und wie viele Punkte gespeichert sind, kann sich ein vorheriger Abbau von Punkten lohnen. Allerdings ist das wegen der Umrechnung der alten in die neuen Punkte nicht für jeden Kraftfahrer ratsam. Auf der anderen Seite kann es sinnvoll sein, die Eintragung neuer Punkte über den 1. Mai 2014 hinaus zu zögern, um so alte Punkte schnell loszuwerden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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