Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Düsseldorf

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Düsseldorf: Fehlerhafte Zahnextraktionen nach fehlender Parodontosetherapie, 12.500,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 384/13

Chronologie

Die Klägerin befand sich seit dem Jahre 2007 in zahnärztlicher Behandlung bei der Beklagten. Zwischen 2007 und 2010 extrahierte ihr die Beklagte insgesamt acht Zähne, die nicht mehr für erhaltungsbedürftig erachtet wurden. Der Beklagten wird vorgeworfen, nicht eine konservative Paradontosebehandlung vorgenommen und hierüber aufgeklärt zu haben.

Verfahren

Das Landgericht Düsseldorf hat ein zahnärztliches Sachverständigengutachten erstellen lassen. Nach umfassender Beweisaufnahme durch die befasste Kammer einigten sich die Parteien auf eine pauschale Schadensumme von 12.500,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im Bereich des Zahnarztrechtes sind immer die dienstvertraglichen Leistungen des Zahnarztes von den werkvertraglichen Leistungen von dritter Seite zu unterscheiden, da für letztere das Werkvertragsrecht Anwendung findet. In zahlreichen Fällen enden derartige Prozesse mit deutlich geringeren Schadensummen, insofern eine Fehlleistung konstatiert wird, als in der vorliegenden Sache, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht fest.



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