Quellensteuer in China verzögern durch Wiedereinlage von Dividenden – Bitte?

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Klingt komplizierter als es eigentlich ist. Dieses Thema ist zurzeit hoch aktuell in der Finanzwelt für viele Investoren in Deutschland sowie in China. Mit dem Ende der Pandemie läuft alles wieder auf Hochdruck. Denn indem man als Investor seine Dividenden wieder arbeiten lässt (bzw. diese wiederanlegt), fördert dies nicht nur eine höhere Rendite, es fördert erst Recht einen höheren Vermögensaufbau. Als besonders ertragsreich gelten Dividendenaktien.

Auf Dividenden (aus dem Ausland) fällt eine Quellensteuer. Diese variiert von Land zu Land mit unterschiedlichen Steuersätzen und Regeln. In China zum Beispiel gibt es die Regel, dass man die Quellensteuer verzögert zahlen kann. Wie das funktioniert und vieles mehr finden Sie heute in unserem Artikel!

Eine kurze Einführung: Die Quellensteuer in China

Gemäß dem chinesischen Einkommensteuergesetz müssen Unternehmen (außerhalb China ansässig) eine Unternehmenssteuer von 10% entrichten. Erst dann können sie Dividenden von inländisch ansässigen Unternehmen erhalten.

Allerdings können für Dividenden und Boni Steuersätze gemäß den Bestimmungen der Steuerabkommen angewendet werden. Solang diese vom bilateralen Steuerabkommen erhalten worden sind. Nehmen wir Deutschland als Beispiel: Basierend auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Deutschland beträgt der Quellensteuersatz für Gewinnausschüttungen 5%.

Wenn ausländische Investoren jedoch Gewinne direkt für Direktinvestitionen nutzen, kann dieser Teil der Steuer aufgeschoben werden.

Ausländische Investoren können vorübergehend keine Quellensteuer auf in China für Direktinvestitionen verwendete Gewinne erheben

Durch die Wiederanlage des Eigenkapitals in einen Investitionssektor, können nun nicht ansässige Unternehmen die Zahlung von Quellensteuern aufschieben. Zuvor war dies nur in geförderten Sektoren möglich. Dies ändert sich von nun an und ist offener und flexibler für viele Anwendungsbereiche.

Doch muss der Investor ein paar Bedingungen erfüllen für eine „Steuerverzögerung“:

  1. Die Gewinne müssen für Investitionen in Eigenkapital, Kapitalerhöhungen, Unternehmensgründungen oder für die Übernahme von Aktien verwendet werden. Allerdings sind Aktieninvestitionen von börsennotierten Unternehmen ausgeschlossen. Es sei denn, es handelt sich hierbei um eine qualifizierte und strategische Investition. Außerdem gilt für den ausländischen Investor: Direktinvestitionen mit ausgeschütteten Gewinnen müssen die Eigenkapitalinvestitionen abdecken.
  2. Gewinne vom ausländischen Investor müssen Erträge aus der Eigenkapitalinvestition sein; wie zum Beispiel Boni oder Dividenden). Auch müssen sie von einem in China ansässigen Unternehmen aus den realisierten Gewinnrücklagen an die Investoren ausgeschüttet werden.
  3. Barauszahlung ist auch erlaubt. Man muss darauf achten, dass diese direkt vom Konto des Eigentumsunternehmens auf das Zielunternehmen übertragen werden. Falls das Geld umgeleitet oder über ein in- bzw. ausländisches Konto übertragen wird, darf man sich das Geld nicht mehr bar auszahlen lassen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Unternehmen die Steuererklärung gemäß den Richtlinien der Steuerbehörde einreichen.

Aber mal angenommen, ich bin ein völlig neuer ausländischer Investor in der chinesischen Finanzwelt und wusste nicht, dass ich berechtigt bin meine Quellensteuer zu verzögern. Was dann?

Das Gesetz besagt, dass dieser Prozess 3 Jahre rückwirkend gilt, also hat man Zeit für die letzten 3 Jahre einen Antrag zu stellen. Wenn dieser genehmigt wird, erhält man eine Rückerstattung der gezahlten Steuern.

Also, wie funktioniert die Wiedereinlage?

Nachdem wir herausgefunden haben, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, klären wir wie die "Wiederanlage" funktioniert. Die Antwort ist weniger kompliziert, als man vielleicht denken mag. Es gibt vier Möglichkeiten, wie Investoren in China ihre Gewinne wieder anlegen können:

  1. Erwerb von Eigenkapital von nicht verbundenen Parteien chinesischer steuerpflichtiger Unternehmen
  2. Investition oder Gründung eines in China ansässigen Unternehmens
  3. Übertragung oder Erhöhung von Kapitalrücklagen bei chinesischen steuerpflichtigen Unternehmen
  4. Andere von den Behörden akzeptierte Methoden

Diese vier Wege ermöglichen es ausländischen Investoren, ihre Gewinne wieder anzulegen und somit von der „Steuerzahlungsaufschubpolitik“ zu profitieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Anforderungen für jede dieser Möglichkeiten von den Behörden festgelegt werden können.

Das sind die für Vorteile für Sie als Investor

Viele Investoren fragen sich vielleicht, welche Vorteile dies alles nun bringt. Die beiden größten sind zum Beispiel:

Bessere Kontrolle über den Cashflow: Durch die Möglichkeit die Steuerzahlung aufzuschieben, haben Investoren eine bessere Kontrolle über ihren verfügbaren Cashflow. Anstatt sofort Steuern auf ausgeschüttete Gewinne zahlen zu müssen, können sie diese Gewinne zur Wiederanlage nutzen und so ihr Kapital weiter erhöhen oder in andere geschäftliche Aktivitäten investieren.

Ausweitung des Geschäfts: Die aufgeschobene Steuerzahlung ermöglicht es Investoren, ihre Gewinne wieder anzulegen und somit ihr Geschäft auszubauen. Sie können das Kapital nutzen, um neue Investitionen zu tätigen, neue Unternehmen in China zu gründen oder ihre bestehenden Geschäftstätigkeiten zu erweitern. Dies kurbelt das Geschäftswachstum an und stärkt die chinesische Marktpräsenz.

Lange Rede kurzer Sinn: verbesserte finanzielle Flexibilität und effektive Verfolgung der individuellen Geschäftsziele!

Wiedereinlage von Dividenden in Deutschland

Nun kommen wir nochmal nach Deutschland zurück, um einen Vergleich zu haben. Für sehr viele ist unser Steuersystem meist zu komplex. In diesem Abschnitt ist mit „ausländischer Investor“ jemand gemeint, der sich außerhalb Deutschlands befindet.

Es ist natürlich auch interessant zu wissen, wie Dividenden und Quellensteuer aus dem Ausland (wie China) gehandhabt werden.

 Jedes Land hat seine eigenen Quellensteuersätze und individuellen Regeln. Dividenden werden in Deutschland erneut besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen anderen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dadurch wird die ausländische Quellensteuer angerechnet, wenn Investmenteinkünfte in Deutschland ankommen.

Die deutsche Depotbank (die den Nettodividendenbetrag des Anlegers erhält) darf maximal 15% abziehen. Wenn die Quellensteuer höher ist, kann der Anleger das Geld im jeweiligen Quellenland zurückerhalten. Als Beispiel: Für eine Dividende in Höhe von 1.000 EUR berücksichtigt die inländische Bank die im Ausland abgezogenen 150 EUR. Anstatt des ursprünglich fälligen Betrags von 264 EUR (25% Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag) zahlt der Anleger dann nur noch 114 EUR Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt.

Der Steuersatz für Dividendenzahlungen beträgt 25% - für ausländische und inländische Dividenden gleichermaßen. Im Falle von China wird ein Steuersatz von 10% erhoben. Auf diesen Steuersatz ist keine Rückerstattung möglich (da es unter 15% sind). Daher müssen die vollen 10% zusätzlich zu weiteren 15% Steuern in Deutschland gezahlt werden. Im ersten Schritt wird die ausländische Quellensteuer über die Depotbank auf die Pauschalsteuer erhoben. Wenn ein Überschuss besteht, wird dies auf der Bescheinigung für steuerliche Zwecke am Jahresende ausgewiesen.

Aber was passiert, wenn der Steuersatz über 15% liegt? Anleger können die Differenz zwischen den 15% und dem jeweiligen Satz bei der ausländischen Finanzbehörde zurückerhalten. Dieser Rückerstattungsprozess ist jedoch oft recht kompliziert. Für Deutschland können die entsprechenden Dokumente auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern gefunden werden.

Für einige Länder kann der Anleger den Rückerstattungsprozess selbst durchführen, bei anderen muss eine Depotbank eingeschaltet werden. Diese Banken verlangen oft sehr hohe Preise für ihren Service. Die meisten bieten eine Doppelbesteuerungsabkommen-Vollmacht an (Vollmacht zur Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen). In diesem Service kümmern sie sich um folgende Dinge:

  • Einreichen von Anträgen auf vollständige oder teilweise vorzeitige Befreiung oder Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer bei den entsprechenden ausländischen Steuerbehörden,
  • Beschaffung der erforderlichen Bestätigung des Wohnsitzes beim zuständigen Steueramt und
  • Abwicklung der Verfahrenskorrespondenz mit inländischen und ausländischen Steuerbehörden.

Obwohl dies sehr hilfreich klingt, sollte man sich immer sehr sorgfältig über die Kosten informieren. Die Kosten können zwischen den Banken stark variieren und bereits einen großen Teil der zu erstattenden Quellensteuer abdecken, dann würde es sich unter Umständen weniger lohnen.

Es ist in der Tat ein langer und komplizierter Prozess, um in diesem Fall Geld zurückzuerhalten. Rückerstattungsanträge sind kostenpflichtig und erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die deutschen Steuerbehörden geben auf ihrer Website die erforderlichen Dokumente an, aber die Recherche zu aktuellen Steuersätzen ist Eigeninitiative.

Daher sollten ausländische Investoren bei der Investition oder Wiederanlage ausländischer Dividenden auf dem deutschen Markt besonders auf die Gesamtkosten achten. Informieren Sie sich über den Quellensteuersatz! Ecovis Ruide Shanghai und Ecovis Heidelberg sind hochspezialisierte Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaften und unterstützen Sie bei diesem Prozess!

Unsere rechtliche und steuerliche Beratung

Wir empfehlen dringend, bei der Investition von Dividenden (insbesondere zwischen Deutschland und China) sehr aufmerksam zu sein. Gründliche Recherche ist key! Hilfe und Unterstützung nehmen wird empfohlen. Damit stellen Sie sicher, dass der gesamte Prozess reibungslos verläuft. Steuern waren schon immer ein herausforderndes Thema, Missverständnisse und mangelndes Wissen können oft zu Strafen und Problemen mit den Steuerbehörden führen. Ausländische Investoren müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Kriterien erfüllen, mit den Steuerbehörden in Verbindung treten und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Unsere Kanzleien Ecovis Ruide in Shanghai sowie Ecovis Heidelberg sind auf die Unterstützung deutscher und chinesischer Unternehmen spezialisiert, sei es in steuerlicher oder rechtlicher Hinsicht. Schreiben Sie uns an!

Foto(s): © yongyutp – stock.adobe.com


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