R+V Unfallversicherung zahlt € 300.000,- an Versicherungsnehmer für Invalidität

  • 3 Minuten Lesezeit

Die R+V Allgemeine Versicherung AG hat einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte eine Abfindung in Höhe von € 300.000,- bezahlt, nachdem die Versicherung zuvor nur eine Teilzahlung geleistet hatte.

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte Anfang 2019 eine Unfallversicherung für sich abgeschlossen. Ende 2019 rutschte er beim Spielen mit seiner Tochter aus und brach sich das Handgelenk. Nachdem die Verletzung nicht uneingeschränkt verheilte, sondern erhebliche Leistungseinschränkungen an der Hand verblieben, stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen bei seiner Unfallversicherung.

Gutachten nach Unfall bestätigt hohe Invalidität

Die R+V Allgemeine Versicherung AG holte daraufhin ein Gutachten ein, das unserem Mandanten eine hohe Invalidität der Hand bescheinigte. Hiermit war die Unfallversicherung anscheinend nicht einverstanden, da sie daraufhin ein weiteres Gutachten einholte, welches die Invalidität deutlich niedriger ansetzte. Die Versicherung zahlte daraufhin € 200.000,- an ihren Versicherungsnehmer.

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer war hiermit aber nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Sie wandte sich dahin an die Versicherung und legte ausführlich da, warum die Leistungskürzung fehlerhaft war.

R+V Allgemeine Versicherung AG zahlt weiteren sechsstelligen Betrag

„Es dauerte gerade einmal zwei Wochen, bis die R+V die Forderung anerkannte und den verbleibenden Betrag auf unser Konto überwies“, freut sich Rechtsanwältin Kempf für ihren Mandanten. „Unser Mandant freute sich ebenfalls sehr darüber, dass das Verfahren nach gerade einmal 3 Wochen so erfolgreich zu Ende ging. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist,“ zieht Rechtsanwältin Kempf ein positives Resümee. Das Ziel von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte, für ihre Mandanten zeitnah mit den Versicherungen eine Lösung zu finden, ist in diesem Verfahren erneut aufgegangen.

                         

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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