„Rail Portfolio I“ – Paribus Deutsche Eisenbahn Renditefonds – Schadenersatz

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Gerne informieren wir Sie heute über Ihre Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Fonds „Rail Portfolio I“.

Ihnen wurde vor knapp 10 Jahren eine Beteiligung an dem Eisenbahnfonds wahrscheinlich ebenfalls als gewinnbringende Anlage empfohlen. Die Erwartungen wurden allerdings nicht erfüllt. Der Zweitmarktwert lag zuletzt bei nur noch 29 %. 

Nachdem das Fondskonzept gescheitert ist, sollen nun 11 Lokomotiven, welche einst für 3,8 Mio. EUR angeschafft wurden, für nur noch 0,3 Mio. EUR verkauft werden. 

Die Gründe für die desolate Situation des Fonds sind vielfältig und liegen u. a. an den „außerplanmäßig“ zu reparierenden und verunfallten Lokomotiven. Über dieses, dem Fonds jedoch von Anfang an immanente Risiko, wurde so gut wie keiner unserer Mandanten aufgeklärt. Dabei reicht es nach ständiger Rechtsprechung auch beispielsweise nicht aus, dass entsprechende Passagen in dem Prospekt zu finden sind, wenn der Berater diese zugleich wieder relativiert. 

Gleichwohl hat der Vermittler / die Bank für jeden Abschluss hohe Provisionen kassiert. Die Gesamthöhe aller Provisionen belief sich auf mindestens 15,49 % der Anlagesumme. Hat der Berater dieses Eigeninteresse an der Anlagevermittlung nicht offengelegt, haftet er bzw. die Bank schon allein aus diesem Grund dem Kunden gegenüber zum Schadenersatz, wie das OLG Düsseldorf im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden hat. Da in diesem Fall sogar die „15 %-Schwelle“ überschritten wurde, gilt dies auch für einen freien (nicht bankgebundenen) Berater.

Vor diesem Hintergrund laden wir Sie daher im Namen Ihrer Mitanleger herzlich ein, Teil der von unserer Mandantschaft gegründeten Interessengemeinschaft zu werden. In den meisten Fällen ist es uns im Einklang mit der bestehenden Rechtslage zwischenzeitlich gelungen, Zahlungsangebote von den Vermittlern für unsere Mandanten zu erzielen, ohne dass dabei die Fondsanteile oder die erhaltenen Ausschüttungen zurückgegeben werden müssten. 

Gerne informieren wir Sie unverbindlich über Ihre Handlungsmöglichkeiten, soweit die Schadenersatzansprüche in Ihrem Fall noch nicht verjährt sind. Beachten Sie dafür bitte genau den Tag, an dem Sie dem Fonds beigetreten sind. 10 Jahre nach diesem Zeitpunkt tritt die absolute Verjährung Ihrer Ansprüche ein.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und werden diese vor dem Hintergrund der absehbaren Verjährung vorziehen, um uns zeitnah wieder mit Ihnen in Verbindung zu setzen. 

Mit freundlichen Grüßen

bender & pfitzmann



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