Rainer Munderloh fordert Vertragsstrafen

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Sie haben ein Schreiben von Rainer Munderloh erhalten, in dem er eine Vertragsstrafe fordert? Uns liegen etliche Fälle vor, in denen Mandanten gegen die Unterlassungsverpflichtung von RGF verstoßen haben und nun eine Vertragsstrafe bezahlen sollen.

Rainer Munderloh macht Verstöße gegen die Unterlassungserklärung geltend

Die Kanzlei Rainer Munderloh mahnte in den letzten Jahren das illegale Tauschen von Erotikfilmen der RGF Productions Limited ab. Damals gaben viele Betroffene eine Unterlassungserklärung ab. Diese Erklärung enthielt die Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe. Diese macht Rainer Munderloh aufgrund von Verstößen gegen die Unterlassungserklärung jetzt geltend. 

Ist die Vertragsstrafe nicht viel zu hoch?

Vertragsstrafen von € 6.000,00 pro Verstoß sind auch bei Privatpersonen keine Seltenheit. Sofern man sich dazu verpflichtet hat, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von € 5.100,00 zu bezahlen, wird diese der Mindestbetrag sein, der gefordert werden kann.

Daher gibt Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. für seine Mandanten keine Vertragsstrafeversprechen mit fester Vertragsstrafe ab, sondern nur mit einer „angemessenen“ Vertragsstrafe. Hierdurch belaufen sich die Forderungen von Rainer Munderloh auch bei mehreren Verstößen auf € 2.000,00 bis € 4.000,00.

Wer muss die Vertragsstrafe bezahlen?

Der Anschlussinhaber muss nur dann eine Vertragsstrafe bezahlen, wenn er schuldhaft gegen den Unterlassungsvertrag verstoßen hat. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Verpflichtung (Täter oder Störer oder beides) der Unterlassungsschuldner überhaupt übernommen hat. Dann ist zu prüfen, ob ein schuldhafter Verstoß vorlag. Die Vertragsstrafe kann bereits dann entfallen, wenn der damals Abgemahnte seither seinen Internetanschluss abgesichert und z. B. seine Kinder ständig kontrolliert hat.

So reagieren Sie richtig auf die erneute Rainer Munderloh-Abmahnung:

Rufen Sie mich schnellstmöglich an, wenn Sie eine Vertragsstrafe an die RGF Productions bezahlen sollen. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderloh kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 – 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)

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