Razzia bei Adler Real Estate – Verdacht der Bilanzfälschung

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Untreue, Bilanzfälschung und Marktmanipulation – die Vorwürfe gegen die Adler Group haben es in sich. Sie sind Grund für eine groß angelegte Razzia bei dem Immobilienkonzern. 175 Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) und der Staatsanwaltschaft durchsuchten am 28. Juni 2023 Büros und Wohnungen in Deutschland und Europa. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht offenbar die Adler Real Estate AG, die sich 2020 mit Ado Properties und Consus Real Estate zur Adler Group zusammengeschlossen hat.

Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, richten sich die Ermittlungen gegen sieben Beschuldigte, unter ihnen aktuelle und ehemalige Manager des Konzerns. Ihnen wird vorgeworfen, die Bilanzen zwischen 2018 und 2020 künstlich aufgebläht haben. Immobilien sollen zu hoch bewertet worden sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Preise für Immobilienprojekte durch Gefälligkeitsangebote und Scheingeschäfte künstlich in die Höhe getrieben worden sind. Dadurch sollte ein günstigeres Loan to Value (LTV) erreicht werden. Somit stand der Konzern dann auch für Anleger in einem besseren Licht, für die der LTV eine wichtige Kennzahl bei ihrer Anlageentscheidung ist.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte Adler schon das Testat für den Jahresabschluss 2021 verweigert, weil ihr nicht alle notwendigen Informationen zu verbundenen Unternehmen und Personen zugänglich gemacht worden seien. Auch die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin nimmt die Jahresabschlüsse der Adler Real Estate der Jahre 2019 bis 2021 unter die Lupe. Der britische Leerverkäufer Fraser Perring hatte 2021 schwere Vorwürfe gegen Adler erhoben und u.a. Bilanzmanipulationen vorgeworfen.

Für das Geschäftsjahr 2022 steht ein Milliardenverlust zu Buche und einen Insolvenz konnte nur mit Mühe abgewendet werden.

Bei Aktionären und Anleihe-Anlegern werden nach der Razzia die Alarmglocken schrillen. Sie können nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Bestätigt sich der Verdacht der Bilanzmanipulation können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denkbar sind auch Ansprüche wegen Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflichten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Aktionären und Anleihe-Anlegern der Adler Group gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/verluste-adler-real-estate-aktien-stuerzen-nach-testatverweigerung-ab


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