Razzia bei der DWS wegen Verdacht auf Greenwashing

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Staatsanwaltschaft Frankfurt geht Verdacht auf Kapitalanlagebetrug nach

Der Verdacht auf Greenwashing beim Fondshaus DWS ist nicht neu und die Ermittlungen dauern an. Am 1. Februar 2024 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Geschäftsräume der DWS in Frankfurt bereits zum dritten Mal durchsuchen. Dabei war es die zweite Razzia innerhalb von zwei Wochen gegen die DWS, nachdem die Ermittler schon am 16. Januar 2024 die Zentrale der Fondstochter der Deutschen Bank durchsucht hatten.

Dabei wird gegen die DWS wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt. Konkret geht es um den Vorwurf des Greenwashings. Gemeint ist, dass die DWS Geldanlagen als nachhaltiger dargestellt hat, als sie tatsächlich sind. Entscheidende Faktoren sind dabei die sog. ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance). Für Anleger spielen diese Aspekte bei ihrer Investitionsentscheidung eine zunehmend wichtige Rolle, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Kapitalmarktrecht berät.

Geldanlagen „grüner“ dargestellt als sie sind

Nach Aussagen der ehemaligen Nachhaltigkeitschefin der DWS habe das Investmenthaus die ESG-Kriterien bei ihren Fondsprodukten positiver dargestellt als es der Realität entsprach. Damit hatte sie den Stein ins Rollen gebracht und im Mai 2022 rückte die Staatsanwaltschaft Frankfurt zum ersten Mal zu einer Razzia bei der DWS im Zusammenhang mit Verdacht auf Greenwashing aus. Anschließend hatte die Staatsanwaltschaft nach Medienberichten mitgeteilt, dass die ESG-Faktoren bei einer Vielzahl von Beteiligungen kaum Berücksichtigung gefunden hätten.

Ärger wegen Greenwashing-Verdachts hatte die DWS auch in den USA. Hier führten die Ermittlungen der US-Finanzbehörde SEC dazu, dass die DSW eine Strafzahlung von insgesamt 25 Millionen Dollar leisten musste. 19 Millionen Dollar wurden wegen Greenwashings fällig, die restlichen 6 Millionen Dollar wegen Defiziten bei der Geldwäschekontrolle.

Zwei Durchsuchungen innerhalb von zwei Wochen

In Deutschland liefen die Ermittlungen gegen die DWS wegen des Verdachts auf fehlerhaften Angaben bei „grünen“ Geldanlagen unterdessen weiter. Am 16. Januar 2024 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit Beamten des Bundeskriminalamts erneut die Geschäftsräume der DWS. Auslöser war wieder der Verdacht auf Greenwashing. Die Ermittlungen richteten sich gegen den ehemaligen Verantwortlichen und bislang unbekannte Mitarbeiter der DWS.

Am 1. Februar 2024 kam es dann zu einer erneuten Razzia bei der DWS. Diese teilte mit, dass sie weiterhin vollumfänglich mit den Behörden kooperiere.

Schadenersatzansprüche der Anleger

Sollte sich der Verdacht auf Greenwashing bestätigen, droht der DWS auch in Deutschland eine hohe Strafzahlung. Entscheidender für die Anleger ist aber, dass ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein können. Sie können durch irreführende Aussagen der DWS zu den ESG-Standards der Geldanlagen in ihrer Investitionsentscheidung beeinflusst worden sein. Das gilt umso mehr, wenn sich fehlerhafte Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien auch in den Emissionsprospekten wiederfinden. Ist das der Fall, können die Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben. Schadenersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß war.


MTR Legal Rechtsanwälte berät Anleger im Kapitalmarktrecht.

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