Real I. S. Bayernfonds Niederlande 2: Zweitmarktwert bricht ein

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Im Jahr 2010 hat das Münchener Emissionshaus Real I. S. trotz der eingebrochenen Wirtschaftsdaten und einer in den Niederlanden andauernden Immobilienkrise den zweiten Hollandfonds platziert.

Zwei alte Bestandsimmobilien

Mit Gesamtinvestitionskosten von 115.882.000 Mill. EUR wurden zwei Bürogebäude aus dem Baujahr 1993 mit dem Namen „Beatrix Park“ in Den Haag angeschafft. Die beiden Büroimmobilien sind für eine feste Laufzeit von 15 Jahren an die niederländische Behörde Rijksgebouwendienst vermietet.

Lange Laufzeit

Die Anleger zahlten dafür 60.265.000 EUR sowie ein Agio von 3.013.000 EUR. Zudem wurde Fremdkapital in Höhe von 53.735.000 EUR aufgenommen. Das Konzept sieht vor, dass das Darlehen nicht wie üblich jährlich getilgt wird, sondern endfällig ist. Damit werden über die ganze Laufzeit die hohen Darlehenszinsen fällig.

Das Problem

Von 2007 bis 2010 setzten mehrere Emissionshäuser auf niederländische Großobjekte. Aufgrund langjähriger Festmietverträge mit über dem Marktniveau liegenden Mieten, wurden Rekordkaufpreise gezahlt. Die prognostizierten Ausschüttungen blieben sodann aber aus. 

Somit hängt die mögliche Rückzahlung der Anlegergelder davon ab, ob das Objekt zu den prognostizierten Kaufpreisen veräußert werden kann. Dies ist zweifelhaft, da die Objekte in der Regel auf den bisherigen Mieter zugeschnitten waren.

Zweitmarktwert bei 38 Prozent – Tendenz fallend 

Der Zweitmarktwert des Bayernfonds Niederlande 2 sackt daher immer weiter ab. Innerhalb von vier Monaten fiel der Kurs nochmals von 46,5 % auf 38 %. Bei einer Beteiligungssumme von 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio bleiben nur noch 3.800 EUR. Ein Verlust von 64 %.

Weiter untätig bleiben?

Nach dem aktuellen Zweitmarktwert besteht kein Zweifel mehr, dass die Anleger hohe Verluste befürchten müssen. Allerdings verjähren die bestehenden Schadenersatzansprüche bevor der Fonds endet. 

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Die schwerpunktmäßig im Kapitalanlagenrecht tätige Kanzlei Bender & Pfitzmann hat sich in den letzten Jahren auf geschädigte Fonds von „Holland“-Fonds spezialisiert und dabei schon zahlreiche obsiegende Urteile erstreiten können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Johannes Bender weist darauf hin, dass sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Fonds spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt zum Fonds verjähren. Insofern sollten betroffene Anleger nicht zögern, sich zu informieren.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte partg mbB


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