Rechnung der Kurafin UG oder Mahnbescheid durch Euro-Invest-Inkasso GmbH

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Haben auch Sie ein Mahnschreiben oder gar einen Mahnbescheid der Kurafin UG, ggf. versendet durch das Inkasso-Unternehmen Euro-Invest-Inkasso GmbH, aufgrund eines angeblich abgeschlossenen Vertrages zur Finanzsanierung oder eines gewollten Darlehens / Kredit erhalten? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter:

Die Kurafin UG versucht Gebühren, die sich aus einer angeblich abgeschlossenen Finanzsanierung ergeben sollen, geltend zu machen. Teilweise wird behauptet, dass es sich hierbei um eine Forderung der Urgläubigerin FinExpress GmbH handelt. 

Im etwaigen Mahnbescheid ist diese Position der Fin Express GmbH regelmäßig mit „Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung […]“ betitelt.

Wir empfehlen bei Erhalt der Rechnung bzw. Mahnung eine umgehende Prüfung und ggf. zur unverzüglichen Einleitung weiterer Schritte, um etwaig drohende Nachteile abwenden zu können.

Sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eingegangen, raten wir dringend dazu, sofort weitere Schritte zu prüfen und ggf. durchzuführen: Sie haben hier unbedingt die gesetzliche Frist für den Widerspruch von 2 Wochen ab Zustellung einzuhalten, andernfalls kann die Kurafin UG einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen und die Forderung könnte sodann vorläufig gegen Sie vollstreckt werden.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt Vertrag zustande gekommen ist oder dieser angreifbar bzw. anfechtbar ist.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://e-commerce-kanzlei.de/mahnung-euro-invest-inkasso-kurafin-finanzsanierung.html



Ansprechpartner bei uns im Hause ist auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova

www.e-commerce-kanzlei.de

Stand: 01.03.2024



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