Rechnung Mahnung von CED Verlag UG – Brand Rekla Tic wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten?

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Die Firma CED Verlag UG mit Sitz in München verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Die Firma CED Verlag UG bedient sich offensichtlich der Firma Brand Reklam Tic Ltd., um kostenpflichtige Branchenbuchverträge zu generieren. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung, Unternehmensdaten in einem Onlinebranchenbuch eintragen zu lassen. Hintergrund der Beauftragung ist ein vom Gewerbetreibenden unterschriebene Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer aufgefordert wurde, das Formular mit voreingetragenen Unternehmensdaten zu unterschreiben. Weiter findet sich im Formular der Hinweis: „Besondere Vereinbarung: Läuft automatisch aus!“. Daher ist der Betroffene davon ausgegangen, mit der Unterschrift werde ein angeblich bestehender Vertrag lediglich gekündigt. Die in der Folgezeit in Rechnung gestellten Kosten betragen 1.186,43 EUR. Im Kleingedruckten des Formulars ist weiter geregelt, dass der in Rechnung gestellte Betrag halbjährlich anfällt. Der Vertrag läuft drei Jahre. Das Gesamtvolumen des Vertrages beläuft sich demnach auf über 6.000,00 EUR. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag mit erheblichen Folgekosten abgeschlossen hat. Insofern fragen betroffene Unternehmer zu Recht, ob der in Rechnung gestellt Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Andere OnlineBranchenbuchbetreiber versuchen hingegen, diese Leistungen kostenpflichtig anzubieten. Es kann jedoch nicht in jedem Fall empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht vorschnell bezahlt. Nach hier vertretener Ansicht gibt es verschiedene Möglichkeit, die Forderung zurückzuweisen und den Vertrag anzugreifen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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