Rechnung Mahnung der Mediahaus Verlag GmbH wegen Anzeigenvertrag (Werbung in einem Bürgermagazin) erhalten?

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Aktuell melden sich hier vermehrt Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von der Firma Mediahaus Verlag GmbH erhalten haben. Der Forderung liegt ein Anzeigenauftrag zugrunde, bei dem es um den Druck von Werbeanzeigen in einem Bürgermagazin geht. Das Bürgermagazin enthält unterschiedliche Rubriken zu verschiedenen Themen und soll in einem bestimmten Postleitzahlengebiet verschickt werden. Der Anzeigeauftrag kommt durch Unterzeichnung eines vorgelegten Formulars zustande. Das Formular enthält voreingetragene Daten des Unternehmers.

Zum Inhalt des Vertrages der Firma Mediahaus Verlag GmbH

Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Anzeigenauftrag eine feste Laufzeit von einem Jahr hat und vier kostenpflichtige Auflagen beinhaltet, die alle zwei bis vier Monate veröffentlicht werden. Wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch. Im vorliegenden Vertrag ist dieser Passus jedoch durchgestrichen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf etwas über 670,00 EUR brutto pro Auflage, was Gesamtkosten von etwa 2.700,00 EUR für ein Jahr ergibt. Die Kosten pro Auflage sind in verschiedene Positionen aufgeschlüsselt. Die Gesamthöhe der Auflage ist daher nicht sofort ersichtlich, auch nicht der Umstand, dass es um einen Vertrag mit mehreren Auflagen geht. Es ist wichtig anzumerken, dass der Vertrag durch Unterzeichnung eines Formulars zustande gekommen ist. Allerdings berichten Betroffene, dass Sie zur Unterzeichnung des Formulars durch irreführende und unzutreffende Angaben veranlasst worden sind.

Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen, die zu beachten sind: 

Print-Werbung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, ist jedoch im Vergleich zur Online-Werbung kostspieliger. In diesem konkreten Fall der Firma Mediahaus Verlag GmbH beläuft sich der Gesamtvertragswert auf knapp 2.700,00 EUR brutto. Häufig berichten Betroffene, dass sie sich dieser Kosten und Vertragsbedingungen nicht bewusst waren, da sie entweder über das Kleingedruckte hinweggegangen sind oder es aufgrund des hektischen Geschäftsalltags gar nicht gelesen haben. Angesichts der hohen Gesamtforderung fragen sich viele, ob es Möglichkeiten gibt, den Vertrag zu kündigen. Denn je nach Sachlage kommt eine außerordentliche Kündigung oder eine Anfechtung in Betracht. Lassen Sie sich hier juristisch beraten.

Was können wir für Sie tun?

Falls Sie ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung von der Firma Mediahaus Verlag GmbH erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de zusenden. Wir werden die Fakten und rechtlichen Aspekte prüfen und Ihnen entsprechende Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage kein Mandatsverhältnis oder Anwaltskosten zur Folge hat. Aufgrund unserer täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im Bereich Branchenbuchverträge und anderer Abofallen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wenn nötig, sind wir bundesweit im außergerichtlichen Bereich tätig. Rufen Sie uns auch gerne unter 02154/605904 an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.



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