Recht auf Vergessenwerden (DSGVO) - Persönliche Informationen aus Suchmaschinen entfernen

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Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiger Datenschutzaspekt, der gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Menschen die Möglichkeit gibt, persönliche Informationen aus Suchmaschinenergebnissen entfernen zu lassen. Wenn Sie Ihre Online-Privatsphäre schützen und veraltete oder sensible Informationen löschen möchten, sind hier die Schritte, die Sie befolgen sollten:

Schritt 1: Identifikation der zu entfernenden Informationen

Zuerst sollten Sie genau wissen, welche Informationen Sie aus den Suchergebnissen entfernen möchten. Dies können veraltete, ungenaue oder sensible persönliche Daten sein, die nicht mehr relevant sind.

Schritt 2: Überprüfung der Berechtigung

Das Recht auf Vergessenwerden gilt nicht uneingeschränkt. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der öffentlichen Interessenabwägung. Sie sollten sicherstellen, dass Sie berechtigt sind, diese Informationen zu entfernen.

Schritt 3: Kontakt mit der Suchmaschine aufnehmen

In der Regel müssen Sie sich direkt an die Suchmaschine, wie Google, Bing oder Yahoo wenden, um die Entfernung der Informationen zu beantragen. Die genauen Schritte können von Suchmaschine zu Suchmaschine variieren.

Schritt 4: Antragstellung

Erstellen Sie einen formellen Antrag, in dem Sie erklären, warum die Informationen entfernt werden sollten. Begründen Sie dies mit Datenschutzgründen oder der Unangemessenheit der Informationen.

Schritt 5: Verweis auf die DSGVO

In Ihrem Antrag sollten Sie auf die DSGVO als Rechtsgrundlage für das Recht auf Vergessenwerden hinweisen. Die DSGVO gewährt Einzelpersonen das Recht, die Löschung ihrer persönlichen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Schritt 6: Warten auf die Entscheidung

Die Suchmaschine wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob die Informationen entfernt werden. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Schritt 7: Rechtliche Schritte (falls erforderlich)

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und sich an Datenschutzbehörden wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht automatisch alle Informationen aus den Suchergebnissen entfernt, sondern auf einer Fall-zu-Fall-Basis entschieden wird. Professionelle rechtliche Beratung kann Ihnen bei diesem Prozess helfen.

Rechtsgrundlagen der DSGVO: Artikel 17 (Recht auf Löschung) und Artikel 21 (Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung).

Für spezifische rechtliche Fragen sollten Sie immer professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Foto(s): mika baumeister


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