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Recht skurril: Was das Gericht wurmt

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Zum heutigen Tag des Regenwurms ist ein Plädoyer für diesen äußerst hilfreichen Erdbewohner angebracht. Denn der kleine Wurm hat nicht nur unter Komposthaufenbesitzern seine Fangemeinde. Auch eine ältere Dame zeigte ihr Herz für Regenwürmer - und landete deshalb prompt vor Gericht.

Die Seniorin war gerade mit ihrem alten, tauben und blinden Pudel Gassi gehen, als sie auf der Wiese eine Gruppe Kinder entdeckte. Eines von ihnen hielt einen Regenwurm in der Hand. Als die alte Dame sah, dass die Kinder an dem Wurm herumrissen, griff sie durch. Sie schnappte sich den Wurm und legte ihn in einem unbemerkten Moment wieder auf die Erde.

Die Kinder protestierten lautstark. Das wiederum rief deren Mutter auf den Plan. Wie eine Furie stürzte sie sich auf die alte Frau und schrie sie an, sie solle den Regenwurm gefälligst wieder herausgeben.

Nach einem Wortwechsel reckte die Dame der Mutter ein Taschentuch hin. Doch in dem Taschentuch befand sich nicht - wie die Mutter annahm - der Wurm, sondern eine andere Überraschung: Es war der Kot des Pudels, den die alte Dame zuvor pflichtgemäß aufgesammelt hatte!

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf landete der Streit schließlich, weil die Seniorin behauptete, die Mutter der Kinder hätte sie nach dem Wortgefecht ans Bein getreten. Dafür forderte sie insgesamt 1500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der Richter wies ihre Klage allerdings ab. Denn Zeugen konnten letztlich nicht bestätigen, dass es in dem Tumult um den Regenwurm tatsächlich zu dem Tritt gekommen war. Zudem hatte der Arzt bei der Regenwurmretterin lediglich eine Prellung am linken Unterschenkel attestiert - was für die Beweisführung alleine nicht ausreichte.

(AG Düsseldorf, Urteil v. 15.01.2002, Az.: 36 C 11551/01)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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