Rechte von SENEC-Kunden – Erfahren Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei mangelhaften Batteriespeichern
- 5 Minuten Lesezeit
ESER LAW bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei Mängeln an SENEC-Batteriespeichern
Die Anzahl der betroffenen Kunden, die sich mit Beschwerden über fehlerhafte SENEC-Batteriespeicher und andere mangelhafte Photovoltaiksysteme an die Fachanwaltskanzlei Eser wenden, nimmt stetig zu. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Verbraucherrecht und zahlreichen bundesweiten Verfahren gegen Händler und Hersteller ist die Kanzlei Eser für viele Verbraucher die Anlaufstelle, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Viele Mandanten von Rechtsanwalt Eser haben nach wiederholten Verzögerungen und unklaren Verlautbarungen von SENEC das Vertrauen in die versprochenen Batterietauschaktionen verloren. Obwohl SENEC die betroffenen Kunden darüber informiert hat, dass ein Austausch der gedrosselten Akkumulatoren stattfinden soll, bleibt der konkrete Zeitpunkt oft unbestimmt und verschiebt sich immer wieder. Aus diesem Grund sehen sich viele Verbraucher gezwungen, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen, bevor Verjährungsfristen ablaufen.
Achtung: Verjährungsfristen laufen im Hintergrund ab
Verbraucher sollten sich dringend bewusst sein, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen weiterhin im Hintergrund laufen, auch wenn SENEC den Austausch der Batterien in Aussicht stellt. Sollte der Austausch nicht fristgerecht erfolgen, besteht die Gefahr, dass Verjährungsfristen ablaufen und die Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht mehr durchsetzbar sind. Es ist daher ratsam, rechtzeitig rechtliche Schritte zu prüfen und zu ergreifen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Rechtsanwalt Eser steht seinen Mandanten hierbei mit umfassender Beratung und Erfahrung im Verbraucherrecht zur Seite, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor es zu spät ist.
Kompetente Vertretung bundesweit!
„Unsere Mandanten stehen in vielen Fällen vor massiven technischen Problemen und finanziellen Verlusten, weil ihre Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher nicht die versprochene Leistung erbringen. Wir setzen uns dafür ein, dass sie den vollen Schadensersatz erhalten, der ihnen zusteht“, erklärt Rechtsanwalt Eser.
Insbesondere im Bereich der SENEC-Batteriespeicher hat sich in jüngster Zeit eine klare Rechtslage zugunsten der Verbraucher herauskristallisiert.
Gerichtsentscheidungen zugunsten der Verbraucher!
In jüngster Zeit wurden viele wegweisende Urteile erlassen, die Verbrauchern in Fällen mangelhafter SENEC-Speicher Recht geben. So entschied beispielsweise das Landgericht Detmold (Az. 5 O 125/23, Urteil vom 15.05.2024), dass ein SENEC-Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, da der Speicher aufgrund von Drosselungen nicht die vertraglich vereinbarte Kapazität erbrachte. Auch das Landgericht Münster sowie weitere Landgerichte wie Koblenz, Krefeld und Leipzig haben ähnlich zu Gunsten der Verbraucher entschieden.
Diese Urteile zeigen, dass Betroffene gute Chancen haben, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und nicht auf den entstandenen Schäden sitzen zu bleiben.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten!
Kunden, die von den technischen Mängeln betroffen sind, haben unter anderem folgende Ansprüche:
1. Schadensersatz für Nutzungsausfall: Wenn die Speicherkapazität der SENEC-Batterien gedrosselt wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für die entgangene Nutzung. Die Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass eine Einschränkung der vereinbarten Kapazität einen Sachmangel darstellt.
2. Rückabwicklung des Vertrags: In Fällen, in denen der Batteriespeicher nicht die vereinbarte Leistung erbringt, haben Sie die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den vollständigen Kaufpreis zurückzufordern.
3. Mängelbeseitigung und Ersatzkosten: Wenn die fehlerhafte Installation oder Verknüpfung Ihrer Photovoltaikanlage mit einem Heizsystem wie einem Heizstab zu weiteren Problemen führt, können die Kosten für die Mängelbeseitigung von den Verantwortlichen zurückgefordert werden.
4. Verjährungsfristen und Garantieverlängerung: Betroffene Kunden sollten auch prüfen, ob sie durch Garantieverlängerungen oder vertragliche Vereinbarungen Anspruch auf eine längere Frist zur Durchsetzung ihrer Rechte haben. Verjährungsverzichte sind hier eine häufige Lösung, um zukünftige Ansprüche zu sichern.
Welche Fristen sind zu beachten?
Betroffene Kunden von SENEC-Batteriespeichern, die Mängel wie Drosselungen der Speicherkapazität oder fehlerhafte Verknüpfungen mit Heizsystemen geltend machen wollen, sollten besonders auf folgende Fristen achten:
1. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Bei Kaufverträgen beginnt die Frist mit der Übergabe des Batteriespeichers an den Käufer. In dieser Zeit können Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden.
2. Frist bei arglistigem Verschweigen des Mangels
Wurde der Mangel arglistig verschwiegen, verlängert sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre ab Kenntnis des Mangels oder der Umstände, die zur Kenntnis führen könnten (§ 438 Abs. 3 BGB). Diese Frist beginnt aber frühestens zum Ende des Jahres, in dem der Käufer von dem Mangel erfahren hat.
3. Garantiefristen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsfristen können Garantievereinbarungen mit dem Hersteller bestehen, die über die zweijährige Gewährleistung hinausgehen. SENEC gibt in vielen Fällen eine Garantie von bis zu 10 Jahren auf ihre Batteriespeicher. Es ist wichtig, die Garantiebedingungen zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb dieser Garantiezeit Ansprüche geltend zu machen.
4. Frist für Rücktritt oder Minderung nach Fristsetzung
Wenn der Käufer eine Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung) gesetzt hat, und der Verkäufer dieser nicht nachkommt, muss der Käufer zügig handeln. Ein Rücktritt oder eine Minderung muss unmittelbar nach Ablauf der gesetzten Frist erklärt werden, um den Anspruch nicht zu verlieren. Eine unangemessen lange Verzögerung könnte als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.
5. Frist für Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer mangelhaften Lieferung, sondern auf Verletzung anderer Pflichten des Verkäufers beruhen (z. B. falsche Beratung oder nicht erbrachte Wartungsarbeiten), gilt in der Regel die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer Kenntnis vom Schaden erlangt hat.
Verbraucher sollten nicht zu lange warten, um rechtliche Schritte einzuleiten, da die genannten Fristen schnell ablaufen können. Falls Fristen versäumt werden, droht der Verlust der Ansprüche.
Betroffene Kunden, die unsicher sind, welche Fristen für ihren Fall gelten, sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um den vollen Umfang ihrer Rechte auszuschöpfen.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Experte im Verbraucherrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhaften Verbraucherverträgen.
Ich begleite meine Mandanten umfassend – von der ersten Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.
Meine Kanzlei bietet Ihnen:
• Kostenfreie Erstberatung: Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
• Kompetente Prozessführung: Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit vor allen Land- und Oberlandesgerichten.
• Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir erstellen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
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