Rechtliche Aspekte der Unternehmensgründung

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Eine gute und durchdachte Vorbereitung der Unternehmensgründung ist wesentlich für den künftigen Erfolg Ihres Vorhabens. Dabei gehört die Erstellung eines Businessplans, welcher eine Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung enthält, zu den essentiellen Dingen einer Unternehmensgründung. 


Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Für Kapitalgesellschaften ist der Handelsregistereintrag notwendig. Die Gewerbeanmeldung gilt auch als steuerliche Anzeige. Die Finanzämter werden von den Gewerbeämtern informiert. Unabhängig davon sollte dem zuständigen Finanzamt zusätzlich die Betriebsaufnahme mitgeteilt werden. Das Finanzamt übersendet dem Gründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. 


Zusätzlich sollte sich dieser mit dem Thema der Sozialversicherung und alle rechtlichen Belange rund um Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung befassen. 


Die Wahl der richtigen Rechtsform

Eine grundlegende Entscheidung für Existenzgründer ist die Wahl der geeigneten Unternehmensform. Es kommen dabei neben dem Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sogar Mischformen in Betracht. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Tätigkeit allein ausgeführt werden soll oder mit anderen Partnern. Maßgebliche Kriterien bei der Wahl sind u.a. die Größe des Betriebes, steuerrechtliche Aspekte, Haftungsfragen, Risiko- und gleichzeitig die Gewinn- und Verlustverteilung. 

Eine genaue Abwägung unter Zugrundelegung rechtlicher Besonderheiten sollte an dieser Stelle mit einem Anwalt erfolgen, damit die passende Unternehmensform gewählt werden kann. 


Ideen, Produkte und Namen schützen

Schutzrechte an immateriellen Gütern, wie technische Erfindungen, Marken oder individuelle Designs können gesichert werden. Dieses Schutzrecht verschafft dem Schöpfer die Möglichkeit des alleinigen Benutzungsrechts und zugleich das Verbotsrecht, so dass diese Rechte vor Nachahmung Dritter geschützt sind. Dabei lässt sich aber grundsätzlich die Geschäftsidee als solche nicht schützen. 

Logo und Name eines Unternehmens dienen dazu einen Wiedererkennungseffekt zu schaffen. Denn diese sind bei der erfolgreichen Auswahl hilfreich die sogenannte Corporate Identity zu unterstreichen und zu einem Marketinginstrument zu werden. 

Bei der Wahl einer Firma oder des Namens muss die Individualität gewährleistet werden. Damit schützt sich der Unternehmer vor möglichen Unterlassungs- oder Löschungsansprüchen. 

 

Rechtskonforme Verträge 

Unbeabsichtigte Fehler in der Vertragsgestaltung können zu hohen finanziellen Belastungen führen. Daher sollten rechtskonforme und rechtssichere Verträge bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung vorliegen. Dazu zählen nicht nur Verträge, die die innerbetriebliche Organisation regeln (Geschäftsführerverträgen oder Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge), sondern auch solche, die die Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden regeln (Kunden- und Lieferantenverträge sowie Vertriebs- Miet- Werkverträge etc.). Um auch in Zukunft Nachteile für das Unternehmen ausschließen zu können, müssen eindeutige Formulierungen und Klauseln verfasst werden. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind wesentliche Bestandteile der vertraglichen Grundlage und sollten klar und unmissverständlich gestaltet sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders/Unternehmers. Im Übrigen sieht das BGB eine Fülle von Einschränkungen für die inhaltliche Gestaltung von AGB vor, deren Nichtbeachtung regelmäßig zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel führt. Weiterhin können kostenträchtige Abmahnungen drohen.

 

 

Jede Unternehmensgründung ist ein individuelles Vorhaben, das eigene Risikogebiete aufweist. Daher ist eine anwaltliche Unterstützung für die rechtskonforme und rechtssichere Unternehmensgründung von enormer Bedeutung. Sehr gerne berate ich Sie kompetent und zielführend im Zusammenhang Ihrer Unternehmensgründung.

 



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