Rechtliche Hinweise vor dem Erwerb einer Yacht (Teil 2)

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Nach der Entscheidung, einen größeren Betrag für eine Yacht zu investieren, sollten einige wichtige Entscheidungen getroffen werden, um sie in den kommenden Jahren stressfrei betreiben und nutzen zu können. Welche Fragen sollten sich zukünftige Eigentümer stellen und welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

2. Gebrauchte Yacht: 

Sie sehen die Yacht, Sie mögen sie, sie scheint in gutem Zustand zu sein und sie gefällt Ihnen.

Vergewissern Sie sich aber vor dem Kauf, dass die folgenden Punkte berücksichtigt wurden, um böse und teure Überraschungen zu vermeiden:

Zum Gutachten: „Ich sah die Yacht, sie scheint frei von Mängeln zu sein und der Verkäufer sagte mir, dass sie in perfektem Zustand sei; warum also sollte ich einen Sachverständigen beauftragen, um das zu bestätigen?“

Zusätzliche Kosten? Ja, aber ein Gutachten würde in Zukunft weitaus mehr versteckte Kosten sparen helfen. Beauftragen Sie immer einen Sachverständigen mit der Durchführung einer Begutachtung vor dem Kauf und einer Testfahrt. Sie sollten genau wissen, was Sie kaufen, um einschätzen können, welche Kosten künftig auf Sie zukommen. Wenn die Yacht in einwandfreiem Zustand ist, werden Sie zumindest 100 % sicher sein. Wenn sie Mängel aufweist, werden Sie entweder in der Lage sein, den verlangten Preis zu verhandeln, sodass Mängel behoben werden können, vor allem solche, die die Seetüchtigkeit beeinträchtigen, auf Kosten des Verkäufers vor der Übernahme behoben werden.

Überprüfung des Kaufvertrages (MOA) / Dokumentation und Lieferung

Der Kaufvertrag muss sowohl den Zeitpunkt als auch die Modalitäten der Übergabe nicht nur der Yacht als auch der Schiffspapiere eindeutig festlegen, die der Verkäufer dem Käufer Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises aushändigen muss.

Stellen Sie sicher, dass der Kaufvertrag die folgenden Punkte regelt:

  • Preis und Zahlungsweise (in der Regel 10 % Anzahlung bei Unterschrift und den Restbetrag bei Lieferung von Yacht und Schiffspapieren)
  • Sonderkonditionen (d. h. der Kauf steht unter dem Vorbehalt der Kreditzusage, Mängel, die vom Käufer erkannt und akzeptiert werden, ohne den Preis neu verhandeln zu können)
  • Probefahrt und Gutachten über den Zustand (um den Käufer besser als nur mit der „gekauft wie gesehen“ („as is, where is basis“) – Klausel zu schützen)
  • Termine für die Probefahrt und deren Bedingungen, Annahme und/oder Ablehnung der Yacht und Übergabe
  • Ort der Übergabe
  • Mehrwertsteuerstatus der Yacht
  • Voraussetzungen der Ablehnung der Yacht
  • Mängel und Folgen in Bezug auf Anzahlung des Käufers, Zahlung der Maklerprovision, Stornierung und Schadenersatz
  • Das auf den Vertrag anwendbare Recht

Stellen Sie sicher, dass die wichtigsten, nachstehend genannten Unterlagen erwähnt werden und dass die Originale bei der Ablieferung übergeben werden:

  • Inventarliste (Verzeichnis aller mitverkauften Motor-, Deck- und Innenausrüstung, die an Bord vorhanden sind), die vor der Übergabe zu vereinbaren und zu unterschreiben ist
  • Übergabeprotokoll („Bill of Sale“)
  • Zertifikat des Herstellers und, falls vorhanden, frühere Kaufverträge
  • Yachtzertifikate (abhängig von Flagge, Schiffsgröße, Art der Registrierung, Tonnage und Klasse)
  • Sämtliche Logbücher, Pläne, Handbücher, Gebrauchsanweisungen, technische Dokumentationen usw. über die Yacht und ihre Ausrüstung, die sich im Besitz des Verkäufers befinden und an Bord der Yacht übergeben werden.
  • Eine Übertragung/Abtretung aller aktuellen Garantien für die Yacht und deren Ausrüstung und Komponenten
  • Unterlagen der Gesellschaft, in deren Eigentum sich die Yacht befindet und aus denen sich ergibt, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und unbelastet ist.
  • Protokolle, Gesellschafterbeschlüsse und Vollmachten für den Kauf/Verkauf und die Übergabe der Yacht.
  • Bescheinigung über die Zahlung der Mehrwertsteuer oder eine Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers des Verkäufers, in der das Datum bestätigt wird, an dem die Yacht, mit einer vorübergehenden Zulassung als Privatyacht in die EU eingereist ist oder alternative das Einfuhrdokument für gewerblich genutzte Yachten.
  • Rechnungen für Beiboote, Jetskis und andere Ausrüstungen, die mit der Yacht verkauft werden.
  • Persönliche Garantie, vorzugsweise vom wirtschaftlich Berechtigten, in der das einwandfreie und unbelastete Eigentum der Yacht garantiert wird (es könnte schwierig sein, sie zu erhalten, aber es sind ersatzweise Zusicherung akzeptabel).
  • Auszug des Schiffsregisters kurz vor der Übergabe, aus dem ersichtlich ist, dass keine Pfandrechte oder sonstigen Belastungen eingetragen sind.
  • Wenn die Yacht eine Klassifikation (z. B. beim Germanische Lloyd) hat, wird einige Tage vor der Übergabe darüber eine Bestätigung ausgestellt, dass keine Empfehlungen oder Vermerke vorhanden sind.
  • Bestätigung des Schiffsregisters, dass keine ausstehenden Gebühren fällig oder offen sind.
  • Bestätigung der Mannschaft, dass sie keine Ansprüche gegen den Verkäufer hat.
  • Verpflichtung zur Löschung der Yacht im Schiffsregister, falls das Löschzertifikat bei Übergabe (noch) nicht vorhanden ist.
  • Handelsrechnung
  • Übergabe- und Abnahmeprotokoll

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Erwerb einer Yacht, ähnlich einer Immobilie, kompliziert sein, aber mit entsprechender Vorbereitung und fachlicher Beratung reibungslos abgewickelt werden kann. Bei einer Yacht kommt häufig eine internationale Komponente hinzu, wenn die Kaufparteien aus verschiedenen Ländern stammen, die Yacht in einem dritten Staat registriert ist und ihren Liegeplatz in einem vierten Land hat.

Empfehlenswert kann auch die zurzeit noch wenig genutzte Möglichkeit sein, einen unabhängigen Treuhänder einzusetzen, der – ähnlich einem Notar – für beide Parteien den Kauf oder den Neubauauftrag abgewickelt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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