KfW-Programm 442: Rechtliche Möglichkeiten! Anwaltsinfo

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KfW-Förderprogramm 442 (Solarstrom für Elektroautos)

Großer Unmut bei diversen Antragstellerin, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einen Zuschuss für eine Photovoltaikanlage für Elektroautos beantragt hatten. Die KfW hatte mit ihrem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos (442)“ entsprechende Zuschüsse zur Verfügung gestellt, jedoch waren viele Antragsteller - z.B. wegen Überlastung der Internetseite- nicht zum Zug gekommen und überprüfen nun ihre rechtlichen Möglichkeiten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Mit dem Förderprogramm sollte die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbst genutzten Wohngebäuden gefördert werden.

Das Förderprogramm trat am 26.09.2023 in Kraft, hier konnten KfW-Zuschüsse von mehreren tausend Euro beantragt werden, etliche Antragsteller waren jedoch nicht "zum Zug" gekommen, weil die Fördermittel angeblich bereits nach einem/am ersten Tag (26.09.2023)  erschöpft waren. 

Diversen Antragstellern zufolge war die Internetseite am 26.09.20923 dauerhaft überlastet, so dass diverse Antragsteller den Antrag schließlich schriftlich stellten und damit zu spät kamen und nicht mehr berücksichtigt wurden.

Die KfW erklärte auch im Oktober 2023 gegenüber diversen Antragstellern, dass der jeweilige Antrag nicht (mehr) berücksichtigt werden könne, da die Haushaltsmittel für entsprechende Förderungen für das Jahr 2023 bereits erschöpft seien und keine Zuschüsse in Betracht kämen: 
„Neue Anträge können aktuell nicht mehr gestellt werden. Die uns für 2023 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sind ausgeschöpft.“
Später teilte die KfW diversen Antragstellern noch mit:
„Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.“

Antragsteller, die bei dem KfW-Förderprogramm nicht zum Zuge kamen, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, erste Antragsteller, die nicht berücksichtigt wurden/den Antrag nicht fristgerecht einreichen konnten, hatten Dr. Späth & Partner inzwischen mit einer rechtlichen Überprüfung beauftragt.
Hier kann z.B. geprüft werden, ob das rechtsstaatlich verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20, 28 GG) eingehalten wurde, ebenso wie z.B., ob der verfassungsrechtlich gebotene Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG eingehalten wurde und nicht "willkürlich" gehandelt wurde.

Fazit: Der Frust bei etlichen Antragstellern beim KfW-Programm 442 -Solarstrom für Elektroautos- die mit ihrem Antrag nicht "zum Zuge" gekommen sind, ist groß. Sie können gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. Insbesondere rechtsschutzversicherte Antragsteller sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen gerne eine kostenlose Anfrage für die Antragstellerin/den Antragsteller.

Eine erste Rechtsschutzversicherung für einen von Dr. Späth & Partner vertretenen Antragsteller hat inzwischen auch Kostenschutz für das außergerichtliche Verfahren erteilt und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte werden umgehend die KfW anschreiben.

Betroffene Antragsteller des KfW-Programms 442 (Solarstrom für Elektroautos), die nicht bei der Förderung zum Zug gekommen sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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