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Rechtliche Stolperfallen für den Einzelhandel – Haftungsrisiko durch Reformen im Kaufrecht.

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Warum durch den Gesetzesentwurf zum Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen eine ausufernde Haftung für die Einzelhändler droht und wie Sie durch kaufmännisches Geschick auch Profit aus der Neuregelung schlagen können, erfahren sie in diesem Beitrag.

1.  Was ist neu?

Mit seinem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen vom 25.06.2021 setzt der Bundestag eine der größten Reformen des Kaufrechts seit der Schuldrechtsmodernisierung um. Klares Ziel der neuen Regelungen: Ein weitreichender Schutz für Verbraucher.

Neben einer Vielzahl von Änderungen im allgemeinen Kaufrecht regelt das neue Gesetz auch den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen. Damit sind alle „smarten“ Geräte wie Smartwatch, Smartphone aber auch Kühlschränke, Lichtanlagen oder jedes modernere Auto gemeint. Entscheidend ist, dass die Geräte ihre Funktionen nur mit den digitalen Applikationen erfüllen können.

Ab dem 1. Januar 2022 sieht das Gesetz eine Update-Pflicht für diese Produkte vor. Gegenüber Verbrauchern besteht dann die Verpflichtung die digitalen Inhalte bereitzustellen und diese aktuell zu halten.

2.  Einzelhändler als Leidtragende

Leidtragende dieser Änderung sind in erster Linie die Einzelhändler. Durch die stetige Digitalisierung finden sich in immer mehr Gegenständen digitale Komponenten. Von Alarmanlagen über Fahrräder und Staubsauger bis hin zu Zahnbürsten wird inzwischen alles über eine App gesteuert. Die Anwendungsmöglichkeiten sind grenzenlos. Dabei ist für Verkäufer oft nicht zu erkennen, ob die Funktion der Geräte von den digitalen Inhalten abhängt.

Trotzdem zeigt die Praxis, dass der Endverbraucher in erster Linie die Einzelhändler in Anspruch nimmt. Das Tückische daran ist, obwohl die Einzelhändler oftmals keinen Einfluss auf die Software haben, wird eine Verpflichtung zur Bereitstellung der digitalen Inhalte vermutet.

Grund genug, sich auch in Zukunft durch kluge Produktbeschreibungen und AGB abzusichern. Denn der Gesetzgeber formuliert offen und überlässt es der Geschäftswelt die Rahmenbedingungen zu bestimmen. So können Sie bereits im Kaufvertrag der Vermutung einer Bereitstellungsverpflichtung entgegenwirken oder ihren Umfang begrenzen.

3.  Gefahren bei hochpreisigen Gegenständen

Äußerst interessant ist dies auch für hochpreisige Gegenstände wie „smarte“ Einrichtungsgegenstände oder Autos, bei denen ein digitales Element dauerhaft bereitgestellt wird. Dem Gesetz nach trifft die Update-Pflicht Verkäufer solcher Gegenstände mindestens zwei Jahre. Bestimmt der Verkäufer darüber hinaus allerdings keine gesonderten Regelungen kann dieser Zeitraum auf die zu erwartende Lebensdauer des Produkts verlängert werden. Besonders gefährlich ist dies bei Produkten, die hochwertig und langlebig produziert wurden. Auch nach Jahren drohen dann ein Rücktritt oder Schadensersatzansprüche.

Freuen können Sie sich, wenn Sie frühzeitig reagieren. Denn durch die Änderungen könnte sich für Sie auch ein potenzielles Marktsegment eröffnen. Gerade bei teureren Anschaffungen hat der Kunde ein Interesse daran, die digitalen Inhalte langfristig nutzen zu können. In Zukunft besteht daher die Nachfrage nach Zusatzgarantien. Zu seinem neuen Kühlschrank könnte ein Verbraucher neben der Garantieverlängerung auch eine Softwareunterstützung für die nächsten Jahre bei Ihnen erwerben.

4.  Neue Herausforderungen brauchen neue Lösungen

Die Gesetzesänderung bringt viele neue Hürden aber auch Chancen mit sich. Da gilt es schnell zu reagieren, denn Standardklauseln existieren für die neuen Gesetze nicht und wer untätig bleibt, zahlt später ein Lehrgeld. Umso wichtiger ist eine zuverlässige und kompetente Beratung um am Ende auf der Seite der Gewinner zu stehen.

Haben Sie noch weitere Fragen oder brauchen Unterstützung bei der Lösung Ihres Problems?

Das Team der WISTA Rechtsanwalts AG berät sie individuell und interdisziplinär. Die WISTA Rechtsanwalts AG ist seit Jahren im Bereich des Wirtschaftsrechts etabliert und überregional in Deutschland und der Schweiz tätig. Wir arbeiten dazu fachübergreifend mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Consultants zusammen um eine umfassende Lösung für Ihr Anliegen zu garantieren.

Foto(s): pixabay.com/de/users/erikawittlieb-427626/;Wista RA AG;


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