Rechtsanwalt Andreas Henning mahnt wegen angeblichen unlauteren Wettbewerbs ab

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Bereits am Montag gab es eine neuerliche Abmahnung des Rechtsanwalts Andreas Hennig aus Sulzbach-Rosenberg wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 1, Abs. 3 UWG in Verbindung mit dem Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG (unlauteres Wettbewerbsgesetz) im Auftrage von Herrn Christian Weiß als Inhaber des Sport- und Freizeitmodegeschäftes Weiß, Bayreuther Str. 4 in 92237 Sulzbach-Rosenberg.

Die Abmahnung wird nach Darstellung der Tätigkeit des Herrn Christian Weiß (betreibt angeblich ein Ladenlokal in Sulzbach-Rosenberg als auch einen Internetshop (Neu- und Gebrauchtwaren) für den Bereich Sport, Freizeit und Textil) damit begründet, dass ein angebliches Wettbewerbsverhältnis zum jeweils Abgemahnten bestehe und dieser u. a. nicht über Widerrufs- und Rückgaberechte auf der Basis des Fernabsatzgesetztes belehren würde.

Die Abgemahnten werden mit diesem Schreiben des Rechtsanwalts Hennig unter Fristsetzung aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden.

Darüber hinaus wird von RA Hennig darauf hingewiesen, dass für den Fall der Fortsetzung der wettbewerbswidrigen Handlung eine gerichtliche Streitigkeit unumgänglich sein würde, wodurch Kosten auf der Basis eines Streitwertes von 15.000,00 € und entstehen würden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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