Rechtsanwalt Pollack spricht für die rs reisen & schlafen GmbH Abmahnungen aus

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH erhalten?

Der Rechtsanwalt Joachim A. Pollack spricht derzeit im Namen der rs reisen & schlafen GmbH Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen aus. Diese richten sich hauptsächlich an Hotels, Vermieter von Ferienwohnungen und/oder Reisebüros und betreffen im Wesentlichen allgemeine Informationspflichten, welche an Verbraucher zu erteilen sind. In einem uns vorliegenden Fall wurde die Inhaberin einer Ferienwohnung wegen einer fehlenden Verlinkung zur OS-Plattform der EU zur Unterlassung aufgefordert.

Was fordert Rechtsanwalt Pollack namens seiner Mandantin vom Abgemahnten?

Rechtsanwalt Pollack verlangt vom vermeintlichen Verletzer zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällige Vertragsstrafe von 3.000,00 EUR beinhalten soll.

Des Weiteren werden vom Abgemahnten die Abmahngebühren gefordert, die bei einem Streitwert von 6.000,00 Euro bei 571,44 EUR inkl. MwSt. liegen.

Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, haben Sie möglicherweise selbst wegen eines Internetauftritts im Bereich Ferien / Reisen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Pollack erhalten. Wir können Ihnen in jedem Fall nicht empfehlen, die bereits vorbereitete und der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, um die Angelegenheit möglichst schnell zu erledigen. Die dort aufgeführte Vertragsstrafe droht Ihnen mindestens 30 Jahre lang und kann ggf. auch mehrfach anfallen. Wissen Sie z. B. dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Durch eine Abbedingung der Vertragsstrafe würde die Erklärung jedoch unwirksam.

Es ist aber auch nicht ratsam, überhaupt nichts zu tun. In diesem Fall droht Ihnen eine gerichtliche Inanspruchnahme mit weiteren Kosten. Schützen Sie sich vor weiteren Schäden und rufen Sie uns an, solange wir Ihnen noch helfen können.

Unsere Empfehlung:

  • Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.
  • Nehmen Sie hingegen keinen Kontakt mit Herrn Pollack oder der rs reisen & schlafen GmbH auf.
  • Unterschreiben Sie keine Erklärungen, weder vor- noch selbstgefertigte.
  • Erteilen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Auskünfte.
  • Zahlen Sie erst einmal keine Abmahnkosten oder Schadensersatz.

Warum unsere Kanzlei?

Ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund der Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Wettbewerbsrecht, welches hier eine Rolle spielt. In unserer Kanzlei werden ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort.

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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