Rechtsmissbrauch? Viele weitere Abmahnungen wegen Verpackungsgesetzes der DW Folienservice UG

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Ich hatte an dieser Stelle bereits am 22.01.2019 über eine Abmahnung der DW Folienservice UG über die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft berichtet. Mittlerweile liegen mir viele weitere Abmahnungen vor.

In den mir vorliegenden Abmahnungen wird ausgeführt, der Abmahner betreibe unter anderem professionellen Digitaldruck und vertreibe Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien über Online-Marktplätze wie Amazon. Der Abgemahnte würde systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.

Tatsächlich ist es so, dass Internethändler sogenannte Versandverpackungen erstmalig mit Ware befüllen. Internethändler sind daher verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister bei der dortigen Datenbank LUCID anzumelden. Diese Verpflichtung besteht durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes seit dem 01.01.2019. Umfangreiche Informationen zur Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei.

Der Abgemahnte soll jedenfalls eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro ersetzen (1029,35 Euro).

Abmahnung berechtigt?

Nicht alle mir bisher vorgelegten Abmahnungen der DW Folienservice UG waren berechtigt. Einige Internethändler waren korrekt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister angemeldet. In diesem Fall kann die Abmahnung unberechtigt sein. Jedoch sollte auch in diesem Fall auf die Abmahnung reagiert werden.

Selbst für den Fall, dass der abgemahnte Händler bisher nicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert war, ist Vorsicht geboten. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend und sollte nach unserer Einschätzung ohne vorherige anwaltliche Beratung nicht abgegeben werden. Wie immer bei einer Abgabe einer Unterlassungserklärung muss auch in diesem Fall berücksichtigt werden, dass eine Unterlassungserklärung nur ausreichend ist, wenn zugunsten des Abmahners im Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe eingeräumt wird. Zudem ist eine abgegebene Unterlassungserklärung sehr lange wirksam.

Rechtsmissbrauch?

Uns liegen Indizien vor, dass die Abmahnungen der DW Folienservice UG rechtsmissbräuchlich sein könnten. Dies kann zur Folge haben, dass Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf die Erstattung von Abmahnkosten nicht bestehen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de täglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren. Ich beschäftige mich zudem seit längerer Zeit intensiv mit dem Verpackungsgesetz.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 15 Jahren mit inzwischen weit über 2000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der DW Folienservice UG über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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