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Rechtsschutz für Wassersportler: Gegen hohe Bußgelder wehren!

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Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder jeder beliebige andere Tatbestand aus dem Straßenverkehrsrecht: ein (teures) Pendant gibt es stets auch für die Gemeinde der Wassersportler. Wer ein Boot oder einen Jetski bewegt, muss sich zudem noch einer ganzen Reihe weiterer Regeln unterwerfen, die auf den ersten Blick nicht immer überschaubar sind. Bei Verstößen drohen dabei jedoch immer gleich ungemein höhere Bußgelder, als im Straßenverkehr.

Doch wie im Straßenverkehr für Fahrzeugführer gilt auch für Bootsführer, dass Ordnungswidrigkeitenanzeigen nicht kampflos hingenommen werden müssen. Die Frage der Nachweisbarkeit oder Fehler im Verfahren bieten stets Angriffspunkte, um der Zahlungsverpflichtung entgehen zu können.

Verkehrsrechtsschutz gilt oft auch für Wasserfahrzeuge

Die wenigsten Bootsführer wissen zudem, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die sie für ihr Landfahrzeug abgeschlossen haben, in vielen Fällen auch bei Verfahren einspringt, in denen das Wasserfahrzeug betroffen ist, bzw. die mit dem Wasserfahrzeug zusammenhängen. So bestimmt der große Rechtsschutzversicherer ARAG beispielsweise in seinen Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Verkehrsrechtsschutz generell, dass Wasserfahrzeuge vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Auch ADVOCARD, D.A.S. und HUK24 geben die Möglichkeit, Wasserfahrzeuge mit in den Schutz einzubeziehen. Dies geschieht allerdings nicht immer automatisch: Wassersportler müssen bei diesen Versicherern dafür sorgen, dass das Boot oder der Jetski mit in den Versicherungsschein aufgenommen wird.

„Drakonische" Bußgelder zu Wasser

Warum es sich lohnt, mit der Rechtsschutzversicherung gegen Bußgelder vorzugehen, zeigt sich, wenn man die Höhe der Androhungen betrachtet. Wer bei einer Wanderfahrt mit einem Jetski beispielsweise nicht das Geradeausfahrgebot beachtet, muss mit Bußgeldern ab einer Höhe von 250 € rechnen. Eine untersagte Fahrt bei „Hochwasser" schlägt derweil sogar schon mit 500 € Bußgeld zu Buche. Auch Abstandsverstöße (beim Überholen mit einem Jetski z. B. 10 m) werden geahndet. All diese Vorwürfe müssen von den Behörden aber zunächst einmal beweissicher dokumentiert sein, was wiederum eine Verteidigungsmöglichkeit bietet.

Die erste Regel, falls die Wasserschutzpolizei einen „stoppt", lautet: „Keine Angaben zur Sache machen!"

Schon mit dem Anhörungsbogen der Behörde sollten sich Wassersportler daher an einen Rechtsanwalt wenden, der mit seinem Mandanten zum einen die Erfolgsaussichten prüft, zum anderen aber auch mit der Rechtsschutzversicherung abklärt, ob diese für die Kosten der Rechtsverfolgung eintreten muss.

Wassersportler indes sollten sich unbedingt vor Beginn der neuen Saison darüber informieren, ob ihr Boot oder Jetski vom Versicherungsschutz umfasst ist. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten für Gutachter oder Verfahrenskosten vor den Schifffahrtsgerichten.

Rechtsanwalt Tim Geißler

Fachanwalt für Strafrecht


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