Rechtsschutzversicherung und Widerrufsjoker: Auf den Tag des Widerrufs kommt es an

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Der Widerruf von Verbraucherkreditverträgen schlägt hohe Wellen. Die Banken machen ein gutes Geschäft, da viele die Zinsen nutzen und Immobilien kaufen oder bauen wollen. Bei Banken nicht so gern gesehen sind dagegen Verbraucher, die über ihr Widerrufsrecht nicht richtig belehrt wurden und dieses jetzt ausüben wollen (mehr zum Widerrufsrecht hier).

Viele Banken haben mittlerweile auf stur geschaltet. Nur ein drohendes Urteil kann diese Banken zu einem Kompromiss bewegen. Gleichzeitig besteht in vielen Fällen durchaus ein Prozessrisiko für den Verbraucher, das angesichts der enormen Streitwerte (manche Gerichte setzen zumindest bei dem Widerruf eines laufenden Darlehens den ursprünglichen Nominalbetrag des Darlehens, andere die Restschuld, andere einen niedrigeren Schätzbetrag an) viele abschrecken wird.

Umso wichtiger wird nun eine Rechtsschutzversicherung. Bei vielen Verbrauchern besteht allerdings Unsicherheit, ob die Versicherung auch dann greift, wenn sie zeitlich nach dem Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Das ist zu bejahen. Es kommt auf den Zeitpunkt des Widerrufs an. Die Widerrufserklärung selbst muss in die versicherte Zeit fallen. Die Versicherung greift also z. B., wenn der Darlehensvertrag 2007 und der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst 2013 geschlossen wurden. Auch ein erst 2015 geschlossener Rechtsschutzversicherungsvertrag greift, sofern die Wartefrist verstrichen ist.

Zu beachten sind neben dem Zeitpunkt der Vertragsschlüsse die im Versicherungsvertrag enthaltenen Ausschlussklauseln. Neuere Versicherungsverträge schließen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Neubauten und fremdvermieteten Immobilien aus. Liegt ein älterer Vertrag vor, der nicht angepasst wurde, oder geht es um einen selbstgenutzten Bestandsbau, dürfte es keine Probleme geben.

Ob im Rechtsschutzversicherungsvertrag Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz enthalten ist, ist dagegen unerheblich. Dieser Teil deckt nur Rechtsstreitigkeiten ab, die aus der WEG-Mitgliedschaft und Mietverträgen heraus resultieren. Der Widerruf von Immobiliendarlehen fällt unter den allgemeinen Vertragsrechtsschutz.

Wenn auch Sie einen Darlehensvertrag widerrufen wollen, prüft der Verfasser gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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