Rechtsschutzversicherungen müssen über Deckungsanfragen unverzüglich entscheiden

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Gelegentlich dauert es sehr lange, bis eine Antwort auf eine Deckungsanfrage von einer Rechtsschutzversicherung vorliegt. Oft werden Nachfragen durch die Versicherung gestellt. Eine häufige Antwort ist, dass nach den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung gefragt wird.

Das Landgericht Krefeld hat sich mit Urteil vom 2.2.2023 (Az:- 2 O 48/22) klar zur Dauer einer Deckungszusage Stellung bezogen. Demzufolge wird ein zwei bis drei Wochen betragende Zeitraum zur unverzüglichen Entscheidung über die Erteilung einer Deckungszusage nicht durch Nachfragen verlängert, die nicht notwendig sind. Auch Unklarheiten über die Beauftragung eines bestimmten Rechtsanwalts dürfen die Zusage nicht verlängern. 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht des Versicherers den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte zur Folge (BGH VersR 2014,742).

Dies bedeutet, dass die Versicherung sich dann nicht mehr darauf berufen darf, dass keine Erfolgsaussichten bestehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Unfallschadensabwicklung, des Fahrerlaubnisrechts, Strafrechts und Ordnungswidrigkeiten im Verkehr  spezialisiert. Die Anwaltskanzlei Steffgen ist Vertragsanwaltskanzlei der GTÜ in Augsburg und Stuttgart.

Wenn eine Deckungszusage abgelehnt oder nur in einem geringen Umfang erteilt wurde, kann eine Deckungsklage erhoben werden. Vorab kann auch der Versicherungsombudsmann kontaktiert werden. Häufig ergibt sich durch dessen Entscheidung oder Rat eine akzeptable Lösung oder die Versicherung lenkt zuvor ein und erteilt die Zusage.


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