Regeln im Straßenverkehr für E-Roller/E-Scooter

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Für Elektroroller gelten teilweise andere Regeln als für Fahrradfahrer.


Nutzung von Straße, Fahrradweg und Gehweg, Rotlichtverstoß.


Wer einen E-Roller auf dem Gehweg bewegt, muß mit einem Bußgeld zwischen 15,00 und 30,00 EUR rechnen. Das Verkehrszeichen Radverkehr frei gilt nicht für den Elektroroller. E-Scooter müssen grundsätzlich den Fahrradweg nutzen, selbst dann, wenn für Fahrradfahrer keine Benutzungspflicht besteht. Wenn eine Durchfahrt für Fahrräder verboten ist, gilt das auch für Elektroroller. E-Scooter dürfen Fahrradstraßen und –zonen und Radschnellwege nutzen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren, sofern dies für Radfahrer erlaubt ist. Sind die Nutzungen nicht möglich, darf auf der Straße gefahren werden. Fahrradampeln sind für den E-Scooter verbindlich. Der grüne Rechtsabbiegerpfeil für Fahrradfahrer gilt für den E-Scooter nicht. Wird dort rechts abgebogen, liegt ein Rotlichtverstoß vor: Mindestens 60,00 EUR Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister.


E-Scooter mit Alkohol und Drogen.


Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten bei Alkohol und Drogen die gleichen Regeln wie bei Autofahrern. Für Führerscheinneulinge gilt die 0-Promille-Grenze. Bei über 21-Jährigen  bzw. nach der Probezeit erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung ab 0,3 Promille Alkohol oder 1,0 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut mit entsprechenden Bußgeldern oder hohen Geldstrafen. Hier können regelmäßig Fahrverbote ausgesprochen, bzw. sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.


Die Hände müssen an den Lenker.


Wenn während der Fahrt z. B. mit dem Smartphone telefoniert, riskiert 100,00 EUR Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister. Fahren zwei Personen auf dem Roller kostet dies 10,00 EUR Bußgeld. Wichtig: Hält der Mitfahrer den Lenker von hinten fest, gilt er als Fahrzeugführer. E-Scooter dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.



Rechtsanwalt Holger Hesterberg


Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


Mail: kanzlei@anwalthesterberg.de



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