Regionale Anwaltskammer Sarajevo

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Die regionale Rechtsanwaltskammer Sarajevo wurde für die Kantone Sarajevo und Bosanko-Podrinjski gegründet. Der Hauptsitz der regionalen Rechtsanwaltskammer Sarajevo ist in Sarajevo.

Die regionale Rechtsanwaltskammer Sarajevo hat die Aufgabe, alle Anwälte, Mitarbeiter und Anwaltsgehilfen aus Kanton Sarajevo und Bosansko-Podrinjski Kanton vorzustellen und sie in den kantonalen und Gemeindeinstitutionen zu vertreten. Eine Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die regionale Rechtsanwaltskammer übt ihre Zuständigkeiten mittels ihrer Organe aus, die durch das Gesetz, durch allgemeine Akte der föderalen Anwaltskammer und dessen Statut geregelt sind und die sich insbesondere auf folgendes beziehen:

  • Weiterentwicklung des Rechtsanwaltsgewerbes
  • die Zusicherung der beruflichen Selbstständigkeit der Anwälte
  • Zulassung der Rechtsanwaltschaft, der Mitarbeiter und der Anwaltsgehilfen
  • Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten im Wege des Disziplinarrechts
  • die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts durch die Berufsträger im Bezirk, Rechtsschutz der Interessen der Anwälte, der gemeinsamen Anwaltskanzleien, Anwaltsgesellschaften, Fachmitarbeiter; ebenso werden von den Prüfungskommissären der Rechtsanwaltskammer die Prüfungen der Rechtsanwaltsanwärter durchgeführt
  • Zusammenarbeit mit der Legislative, Judikative und Exekutive
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltsinstitutionen und anderen Institutionen und Assoziationen

Organe der regionalen Rechtsanwaltskammer Sarajevo sind:

Die Vollversammlung, Verwaltungsvorstand, Präsident und sein Stellvertreter, Disziplinargericht, Disziplinarrat und der Aufsichtsrat.

Die Regionalkammer kann noch andere Organe formen, deren Bezeichnung, das Wahlverfahren, die Zuständigkeit und andere wichtige Fragen für ihre Arbeit die Versammlung mit ihren Akten bestimmt.

Wegen der Ausübung der technischen, Hilfs- und anderen Arbeiten, kann die Regionalkammer Mitarbeiter als Vollzeitkräfte einstellen als auch nach Dienstleistungsvertarag.

Die Versammlung der regionalen Rechtsanwaltskammer Sarajevo bilden alle Anwälte aus dem Gebiet der Regionalkammer, drei Anwaltsmitarbeiter, die durch die Anwaltsfachmitarbeiterorganisation bestimmt werden, als auch drei Anwaltsgehilfen, die die Organisation der Anwaltsgehilfen bestimmt, insofern sie der Organisation beitreten.

Als Präsident und sein Stellvertreter der regionalen Rechtsanwaltskammer Sarajevo können Anwälte vorgeschlagen und gewählt werden, die mindestens zehn Jahre im Anwaltsgewerbe tätig waren und alle erforderlichen Voraussetzungen aus dem Artikel 21 ihrer Geschäftsordnung erfüllen. Dieselbe Person kann nicht zweimal wiederholt in der regionalen Rechtsanwaltskammer Sarajevo zum Präsidenten vorgeschlagen und gewählt werden.

Rechtsanwalt Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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