Reisedokumente in Bosnien und Herzegowina

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Reisedokumente in Bosnien und Herzegowina

Ein Reisedokument stellt eine öffentliche Urkunde dar, mit der Bürger ihre Identität und Staatsbürgerschaft beweisen. Man unterscheidet folgende Reisedokumente: Reisepass, Gemeinschaftspass, Diplomatenpass, Dienstpass, Passersatz, ausgestellt aufgrund eines internationalen Abkommens.

Das meist verwendete Reisedokument ist der Reisepass, der für unbefristete Auslandsreisen benutzt wird.

Im Einklang mit den Vorschriften des Gesetzes über Reisedokumente Bosnien und Herzegowinas, werden die Reisepässe für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger von Konsulaten ausgestellt, die drei oder mehr Monate im Ausland bleiben.

Die zuständigen Behörden, die die Reisepässe ausstellen so wie in Bosnien und Herzegowina als auch im den diplomatischen Vertretungen Bosnien und Herzegowinas im Ausland, stellen seit dem 15. Oktober 2009 Pässe mit dem kontaktlosen Chip- sogenannte biometrische Reisepässe aus.

Das bedeutet, dass die Bedingung für einen biometrischen Reisepass die Aufnahme der Personenkennziffer im Bürgerzentralregister ist. Das kann in Bosnien und Herzegowina erfolgen, nach Wohnort, oder in der bosnisch-herzegowinischen Botschaft nach Wohnort des Staatsbürgers im Ausland.

Für dieses Verfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

-Geburtsurkunde-Original, nicht älter als 6 Monate

-Staatsbürgerschaftsnachweis-Original, nicht älter als 6 Monate

-Formular JMB-7 für die Aufnahme in das Bürgerzentralregister

Dieses Verfahren wird elektronisch per Botschaft von Bosnien und Herzegowina erledigt und ohne Botschaftsgebühr für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger. Bosnisch-herzegowinische Staatsbürger, die gültige Ausweise besitzen, unterliegen nicht der Aufnahme in das Bürgerzentralregister, aber Beamte können Einsicht in die Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis verlangen, diese Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Nach der Aufnahme der Personenkennziffer in das Bürgerzentralregister sind die bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger verpflichtet, persönlich in der Botschaft den Reisepass zu beantragen, biometrische Angaben wie Fotografie, Unterschrift und Fingerabdruck in Anwesenheit eines Beamten zu hinterlassen. Je nach den technischen Möglichkeiten kann die Botschaft in größeren Städten eine biometrische Datenerfassung organisieren.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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