Reiserecht im Umbruch: Präjudiz eines wegweisenden Urteils zu Handtuchreservierungen und der Minderung des Reisepreises

  • 2 Minuten Lesezeit


Das Reiserecht unterliegt einer stetigen Evolution und steht vor neuen Herausforderungen. Eine bedeutungsvolle Entwicklung betrifft die Minderung im Reiserecht aufgrund von vorzeitigen Handtuchreservierungen.


In einem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 20.12.2023 (Az.: 553 C 5141/23) wurde einem Urlauber, der seinen Aufenthalt in Griechenland verbrachte, Recht gesprochen. Der Kläger verlangte gemäß § 651 m BGB eine Minderung des Reisepreises aufgrund der dauerhaften vorzeitigen Reservierung von Sonnenliegen mittels Handtüchern durch andere Hotelgäste. Der Urlauber erhielt eine Erstattung, da er die Liegen am Pool größtenteils nicht nutzen konnte. Trotz wiederholter Beanstandungen seitens des Urlaubers unternahmen Hotelmanagement und Personal keine adäquaten Schritte gegen diese Verstöße. Gemäß den Hausregeln des Hotels war es explizit untersagt, Liegen länger als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie aktiv zu nutzen.


Das Gericht befand, dass die vorzeitige Reservierung von Sonnenliegen mittels Handtüchern einen erheblichen Mangel der Reiseleistung darstellt. Eine Pauschalreise ist demnach mangelhaft, wenn Liegen länger reserviert werden, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Ein angemessenes Verhältnis von Liegen zu Gästen muss gewahrt werden, weshalb der Reiseveranstalter bei fortwährender Reservierung von Liegen mit Handtüchern einschreiten sollte. Nach eingehender Beweisaufnahme entschied das Gericht zugunsten des Klägers und gewährte eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab dem Zeitpunkt der ersten Rüge durch den Kläger.


Diese Entscheidung birgt potenziell weitreichende Konsequenzen für Hotels. Die bislang gängige Praxis, Liegen durch Handtuchreservierungen vorab zu blockieren, könnte nun als Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten der Hotels gewertet werden. Diese könnten vermehrt mit Minderungsansprüchen von Gästen konfrontiert werden.


Es obliegt den Hotels, angemessene Maßnahmen gegen vorzeitige Liegenreservierungen zu ergreifen und sicherzustellen, dass alle Gäste gleichermaßen Zugang zu den Annehmlichkeiten haben. Das Urteil eröffnet Urlaubern neue Möglichkeiten, ihre Rechte geltend zu machen.
Urlauber können gestärkt ihre Rechte durchsetzen und auf einen ungestörten Urlaub ohne vorzeitige Liegenreservierungen hoffen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob höhere Instanzen ähnliche Entscheidungen treffen werden und ob dies zu einer bundesweiten Standardisierung im Umgang mit diesem Reisemangel führen wird.


Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne bei Fragen zum Reiserecht sowie weiteren rechtlichen Thematiken. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten