Reiserücktrittsversicherung: unerwartete Krankheit auch bei chronischer Krankheit

  • 3 Minuten Lesezeit

Eine Krankheit kann auch dann unerwartet sein, wenn der Versicherte eine chronische Krankheit hat. 

Das Amtsgericht München hat mit Datum vom 30. August 2016, Az.: 159 C 5087/16, festgestellt, dass eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bereits bestehende Krankheiten besteht, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten darstelle und somit unwirksam sei. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Reiseversicherung Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u. a. damit, dass das Risiko der Vorerkrankung in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sei und nur für neue Erkrankungen Versicherungsschutz vorläge.

Das Amtsgericht München schloss sich hingegen der Rechtsansicht des Versicherten an und entschied, dass der Versicherungsfall eingetreten sei. Denn dieser bestehe ausweislich der Versicherungsbedingungen in einer unerwarteten Erkrankung des Versicherten. Beide Kriterien seien vorliegend erfüllt. Die versicherte Person leide an einer Erkrankung. Diese sei auch unerwartet gewesen. Denn diese Frage sei aus Sicht des Versicherungsnehmers zu beantworten. Die Regelung, dass jegliche und somit auch unerwartete Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien, benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen. 

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt erneut, dass die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers, sondern aus der eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers auszulegen seien. Vorliegend hat das Gericht festgestellt, dass hinsichtlich der Unerwartetheit einer Erkrankung zu differenzieren ist zwischen bereits bekannten und noch nicht bekannten Vorerkrankungen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

Kontakt

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Beiträge zum Thema