Renditeplaner

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Über die Internetseite renditeplaner.com werden u. a. Festgelder und Tagesgelder offeriert.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass Renditeplaner darauf bedacht sei, für seine Anleger die besten und sichersten Renditen auf den europäischen Finanzmärkten zu ermitteln und anzubieten und mit dem Büro im Herzen von Frankfurt, einzig und allein auf Festzinsanlagen spezialisiert sei, die dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) unterliegen.

Auch wird auf von Renditeplaner geprüfte top Banken verwiesen.

Warnhinweis der BaFin 

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird vor Anlagen bei Renditeplaner gewarnt. Die Gesellschaft würde ohne Genehmigung der Behörde über die Internetseiten renditeplaner.de und renditeplaner.com und auch per Mail eine Vermittlung von Kapitalanlagen anbieten.

Im Übrigen würde der Eindruck erweckt, dass das Unternehmen unter der Aufsicht der BaFin stehe und mit lizensierten Banken zusammenzuarbeiten. Dies sei falsch, so die BaFin.

Festgeld- und Tagesgeldanlagen ohne Erlaubnis der BaFin 

Wer in Deutschland Tages- oder Festgelder anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt Renditeplaner laut BaFin nicht.

Möglicher Betrug bei Renditeplaner

Die fehlenden Genehmigung der BaFin für die angebotenen Anlagen und auch der Umstand, dass fälschlicherweise suggeriert wird, dass eine Aufsicht der BaFin bestehe und eine Zusammenarbeit mit lizenzierten Banken gegeben sei, sind Indizien dafür, dass Anleger betrügerisch geschädigt werden könnten.

Neben der BaFin wird auch vom Bundeskriminalamt und von deutschen Landeskriminalämtern gewarnt, dass Anleger äußerst vorsichtig bei Abschluss von Kapitalanlagen über das Internet sein sollen, um nicht einem Betrug aufzusitzen.

Optionen für Anleger von Renditeplaner

Sofern Anlegern ein Tagesgeld oder ein Festgeld angeboten worden ist, kann dies, soweit eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird, den Tatbestand des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) begründen. Dafür benötigt der Anbieter aber eine Genehmigung der BaFin, die hier nicht gegeben ist.

Auch andere Finanzdienstleistungen sind denkbar, die ohne Erlaubnis ausgeführt werden.

Das unerlaubte Betreiben eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes oder von anderen Finanzdienstleistungen kann für einen Anleger aber ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) begründen.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung kommen in Betracht, insbesondere wenn eingezahltes Kapital bei Fälligkeit nicht ausbezahlt wird. Dann sollten Anleger auch rasch handeln.

Lassen Sie sich von einem in Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten, notieren Sie Namen von Gesprächspartnern und Inhalte von geführten Gesprächen und bewahren Sie Belege, insbesondere auch über Einzahlungen, sorgfältig auf.

Wenn Sie eine Anlage über Renditeplaner getätigt und Probleme haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hinsichtlich rechtlicher Möglichkeiten wenden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 19.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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