Rentenantrag abgelehnt – lohnt sich eine Klage?

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Frau G. schreibt Folgendes: „Ich bin 51 Jahre und von Beruf Bankkauffrau. Seit sehr langer Zeit bin ich aber krank, weil ich erhebliche Probleme mit der Halswirbelsäule habe. Ich wurde auch schon zweimal operiert, das hat aber nichts gebracht. Meine Ärzte haben mir geraten, ich solle doch eine Rente beantragen. Die wurde jedoch abgelehnt. Auch mein Widerspruch blieb erfolglos. Habe ich noch eine Chance? Was lässt sich machen? Wie sind die Erfolgsaussichten?“

Wenn Sie einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten haben, können Sie hiergegen innerhalb von 1 Monat Klage vor dem Sozialgericht erheben. Sie brauchen hierzu keinen Rechtsanwalt; das Verfahren vor dem Sozialgericht ist zudem (grundsätzlich) kostenfrei. (Natürlich freut sich auch jeder Rechtsanwalt über Ihren Besuch, der für Sie die Klage fertigt.) Wie die Erfolgsaussichten sind, lässt sich ohne genaue Kenntnis der Unterlagen nicht vorhersagen. Allgemein kann man festhalten, dass die meisten Verfahren, in denen es um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente geht, medizinisch entschieden werden. Es geht also häufig um die Frage, ob aufgrund der Beeinträchtigungen das Leistungsvermögen so aufgehoben ist, dass dem Versicherten nur noch eine Tätigkeit von weniger als 3 Stunden möglich ist. Die Einschätzung der behandelnden Ärzte bindet leider weder die Rentenversicherung noch das Gericht, sodass es in vielen Verfahren auf eine Begutachtung durch einen neutralen Arzt hinausläuft. Da die Gerichte jedoch nur dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, wenn hierfür Anhaltspunkte bestehen, ist die Einschätzung der eigenen Ärzte natürlich schon sehr wichtig. 

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