RKA Abmahnung - Tomb Raider - Koch Media will € 900 - was tun?
- 2 Minuten Lesezeit
Sie haben eine Abmahnung von RKA Reichelt Klute Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen? Sie sollen das PC-Spiel „Tomb Raider“ im Internet angeboten haben und deshalb € 900,00 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?
Abmahnung von RKA wegen „Tomb Raider“ gerechtfertigt?
Eine RKA-Abmahnung soll die Angelegenheit ohne Einschaltung eines Gerichts schnell und kostengünstig erledigen. Hat der Anschlussinhaber tatsächlich das Spiel „Tomb Raider“ auf einer Tauschbörse („Peer-to-Peer-Netzwerk“) angeboten, schuldet er theoretisch selbstverständlich eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von Aufwendungs- und Schadenersatz.
Hat jemand anders im Haushalt des Abgemahnten oder haben Gäste das Spiel der Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich, angeboten, so sieht die Rechtslage vollkommen anders aus. In diesen Fällen können sowohl der Anspruch auf Unterlassung, als auch die Forderung nach Schadenersatz oder die Anwaltskosten ungerechtfertigt sein mit der Folge, dass der Abgemahnte nur ein Verteidigungsschreiben an die RKA Rechtsanwälte schicken müsste.
Wann entfällt die Haftung bei einer RKA-Abmahnung?
Nach dem „Bear Share“-Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2014 sind nämlich viele Amtsgerichte bundesweit dazu übergegangen, die Haftung des Abgemahnten vollständig entfallen zu lassen, wenn auch andere Personen den Internetanschluss nutzen, der Abgemahnte nicht der Täter war und er auch keine Pflichten gegenüber den anderen Personen verletzt hat.
Praxistipp: Immer dann, wenn der Abgemahnte nicht selbst der Täter war, sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob Sie als Abgemahnter überhaupt eine „modifizierte Unterlassungserklärung“, wie sie oft irrtümlich geraten wird, abgeben müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, fällt natürlich auch der Anspruch auf Zahlung der € 900,00 weg.
Die modifizierte Unterlassungserklärung ist gefährlich
Wer nichts heruntergeladen und auch keine Pflichten verletzt hat, muss nichts bezahlen und nichts unterschreiben.
Geben Sie eine gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung nur dann ab, wenn sie wirklich geschuldet wird. Jede Unterlassungserklärung gilt lebenslang und kann Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen. Man kann sich mit der modifizierten Unterlassungserklärung somit schnell ruinieren.
In meiner täglichen Praxis gibt es einen ganz erheblichen Anteil von Fällen, in denen der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet und deshalb weder etwas bezahlen noch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben muss.
Was Sie bei einer Abmahnung von RKA tun sollten
Auch wenn Sie meinen, unschuldig zu sein, sollten Sie zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen auf die Abmahnung reagieren. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt haften bzw. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.
Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende) anrufen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-rka-reichelt-klute-assmann/.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:
- Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
- Bundesweite Hilfe – kein Ortstermin notwendig
- Sofortige Reaktion möglich
- Kostenlose Erstberatung
- Faire Pauschalpreise
Artikel teilen: