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Rka-Abmahnung wegen "Dying Light"

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Wenn Sie ein Schreiben der Kanzlei rka erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass zumindest über Ihren Anschluss das Spiel „Dying Light“ heruntergeladen wurde, dann sollten Sie folgende Regeln beherzigen:

  1. Sachverhaltsaufklärung nach rka-Abmahnung wegen „Dying Light“

Im ersten Schritt sollten Sie mit den Nutzern ihres Internetanschlusses sprechen, ob irgendjemand das Spiel „Dying Light“ heruntergeladen hat. Bei dem Spiel „Dying Light“ geht es um ein Spiel, indem der Spieler gegen Zombiehorden kämpfen muss: nichts für Zartbesaitete. Dies mag helfen, die Suche vielleicht ein wenig einzugrenzen.

a) Wenn der Täter ermittelt werden kann

Wenn der Täter ermittelt werden kann, mag es sinnvoll sein, mit rka einen Vergleich verhandeln zu lassen. Dieser sollte dann aber deutlich unter der von rka geforderten Summe von 800 – 900 EUR liegen. Der Vergleich sollte ferner alle Familienmitglieder umfassen. Nicht zuletzt muss die Unterlassungserklärung abgeändert werden.

b) Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann

Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, kann die Forderung komplett zurückgewiesen werden, hier sollte aber mit einem Anwalt diskutiert werden, ob dennoch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Die Kanzlei rka reicht überproportional oft Unterlassungsklagen ein. Die Kosten für die erste Instanz können schnell über 5.000,00 EUR betragen. Daher ist hier umsichtiges Handeln gefragt.

  1. Informationssuche

In einem zweiten Schritt sollten Sie versuchen, sich über das Thema zu informieren. Verbraucherzentralen haben sich da als eher unterdurchschnittliche Quellen erwiesen – ratsamer sind Artikel von Anwälten, die zwar oft Werbung darstellen, aber in vielen Fällen auch wichtige Tipps enthalten. Auch Foren können einen Anlaufpunkt darstellen, Tipps von Pseudonymen sind immer mit Vorsicht zu genießen, sie können aber einen weiteren Mosaikstein bilden. Danach sollte die Ersteinschätzung bei einem Anwalt gesucht werden, viele spezialisierte Kollegen bieten diese sogar kostenlos an. Aber auch hier gilt, wenn etwas zu gut klingt, hat es einen Haken. Fragen Sie nach Erfolgen in Gerichtsverfahren, die erfahrenen Anwälte haben mehrere Dutzend Filesharing-Verfahren gewinnen können und geben Ihnen dies auch schriftlich.

  1. Vor Beauftragung eines Anwalts

Wenn ein Anwalt Sie wegen der rka-Abmahnung wegen „Dying Light“ vertreten soll, ist sicherzustellen, dass dieser sowohl vergleichsweise Lösungen als auch Zurückweisungen anbietet. Eine komplette Zurückweisung ist für den Anwalt am wenigsten Arbeit, muss aber wegen der Klagerisiken nicht die beste Umgangsweise mit der rka Abmahnung wegen „Dying Light“ sein. Es gibt keine Variante, die immer richtig ist. Suchen Sie einen Anwalt, der beide Möglichkeiten auf Ihren Fall hin durchleuchtet und Sie umfassend berät. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte beraten seit Jahren Abgemahnte gegen rka-Abmahnungen. Wir konnten schon Gerichtsverfahren von rka und vielen anderen Abmahnkanzleien gegen Mandanten vor Gerichten in ganz Deutschland gewinnen und bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei einer rka-Abmahnung wegen „Dying Light“.


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